Freitag, 30. Januar 2009

Von Freiern und Goldminen...

... wusste gestern eine Zeugin im Bulgari-Verfahren zu berichten.
Als Prostituierte habe sie erstmals in Deutschland gearbeitet. Als sie nach Deutschland gekommen sei, habe sie nur "privat" gearbeitet. Was man darunter versteht? Ganz einfach, so die Zeugin, sie habe 4 Männer gleichzeitig als Freunde gehabt. Jedem habe sie erzählt, dass sie ihn liebe und in Schwierigkeiten sei. Alle vier Herren hätten sich hierauf spendabel gezeigt, ihr Kleider gekauft, seien mit ihr in weggefahren usw.. Ob die Herren das denn so mitgemacht hätten, wollte das Gericht wissen. Na klar, so die Zeugin, "wer f....., bezahlt. Normal."
Iregndwann seien die "Goldminen" dann aber versiegt und sie habe zu arbeiten begonnen.
Wollen wir hoffen, dass ihre Arbeit sie ausfüllt und sich zumindest als Silbermine erweist.

Mittwoch, 28. Januar 2009

Verlegt! Entlassen!

Es gibt Tage, an denen man gewinnt.
Das Amtsgericht KL hat den Termin aufgehoben, zu dem weder ich noch mein Mandant erscheinen können, weil wir beide in seiner Strafsache sitzen.
Damit ist bewiesen, dass selbst unzulässige Anträge von Erfolg gekrönt sein können.
Noch erfreulicher finde ich aber, dass die Untersuchungshaft dieses Mandanten mit dem heutigen Tage der Vergangenheit angehört.
Alles wird gut.

Montag, 26. Januar 2009

Cabaret ist das bulgarische Wort für Bordell

Man lernt nie aus. Heute berichtete eine Zeugin im Bulgariverfahren auf die Frage hin, wo sie denn gearbeitet habe, es sei in einem Cabaret gewesen.
Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass die Kabarettstückchen, die dort zum Vortrage gebracht wurden, sich wohl vorwiegend in der Horizontalen abgespielt haben dürften.
Nachgefragt, warum sie denn von einem Cabaret und nicht von einem Bordell spreche, bekundete die Zeugin, Cabaret sei das bulgarische Wort hierfür. Soso.
Derzeit arbeite sie übrigens als Kellnerin in einem griechischen Restaurant.
Ob es sich wohl um das Cabaropolis handelt?

Samstag, 24. Januar 2009

Abituraufgaben bei Einbruch in Schule gestohlen

In ein Neuwieder Gymnasium wurde eingebrochen. Beute: Geld, Computer und - Abiaufgaben!
Die Schüler schützt es nicht vorm Nachschreiben. Damit sind sie in zwei Wochen dran.
Der oder die unbekannten Täter knackten den Tresor, in dem sich die Abituraufgaben befanden und nahmen ausgerechnet den Rechner mit, der die Heizungsanlage steuert, so dass die Lehrkörper nicht nur ohne Prüfungsstoff, sondern zudem noch im Kalten saßen, während die Schüler nach Hause geschickt wurden.
Quelle: swr

Freitag, 23. Januar 2009

Die haben Nerven - Teil 2

Da hab ich aber Haue gekriegt. ;-)
Kaum, dass ich mich über störrische Richter ausgelassen habe, die Termine nicht verlegen wollen, weil Anwälte verhindert sind, greift es einer der Richter auf, was natürlich völlig ok ist und tritt damit eine Kommentarlawine los, die ich heute Morgen beim allgemeinen "Blogschnüffeln" genüsslich gelesen habe und die mich nun nicht umhin kommen lässt, mein ganz persönliches Fazit kundzutun:
Die Zulässigkeit einer Beschwerde ist mir ehrlich gestanden egal, solange ich mein Ziel erreiche und der Termin verlegt wird. Was mir nicht egal wäre, wäre der Vorwurf eines Mandanten, ich hätte mir einen abweisenden Beschluss sang- und klanglos um die Ohren hauen lassen. Meine Mandanten interessiert es regelmäßig nicht, ob Anträge, die ich stelle, zulässig oder unzulässig sind. Sie sind ergebnisorientiert und ich meine, gut daran zu tun, Selbiges auch zu sein. Im Gegensatz zu manch öffentlich Bedienstetem bekomme ich kein festes monatliches Salär, sondern muss selbst dafür sorgen, dass der Kamin raucht. Die Kamine von Anwälten pflegen umso besser zu rauchen je zufriedener die Mandanten sind und nicht je zulässiger die Terminsverlegungsanträge.
Dass auch unzulässige Anträge von Erfolg gekrönt sein können, mag dieses Beispiel zeigen.

Donnerstag, 22. Januar 2009

Die haben Nerven...

... diese Richter.
In einer Zivilsache beim Amtsgericht KL vertrete ich einen inhaftierten Mandanten. Das Gericht bestimmt Termin zur Hauptverhandlung, ich bin wegen eines seit längerem feststehenden Termins verhindert und teile dies mit. Daraufhin wird der Termin aufgehoben.
Es kommt eine neue Terminsladung. Auch an diesem Termin bin ich verhindert und zwar durch die Wahrnehmung eines Hauptverhandlungstermins für und mit meinem inhaftierten Mandanten. Das hält das Gericht nicht davon ab, mir mitzuteilen, eine erneute Terminsaufhebung komme angesichts des einfach gelagerten Sachverhalts nicht in Betracht. Zudem sei schon einmal auf meinen Antrag hin vertagt worden. Ich frage mich ernsthaft, welche Vorstellung manch ein Richter vom Tagesgeschäft eines Anwaltes hat. Erfreulicherweise sind längst nicht alle vom "Was-interessieren-mich-Terminskollisionen-solange-es-nicht-meine-eigenen-sind"-Geschwader, aber solche wie beim Amtsgericht KL gibt es leider auch.
Ich habe Beschwerde eingelegt und darf nun gespannt sein, ob das hohe Gericht sich gehalten sieht, den Termin doch noch zu verlegen.

Mittwoch, 21. Januar 2009

Bodybuildender Anwalt?

Heute Morgen in einem Verfahren, in dem es um Rezepte über Wachstumshormone geht, waren kurz die unterschiedlichen Bodybuildingverbände Gegenstand der Erörterung. Der kundige beisitzende Richter bemerkte, inzwischen etwas tiefer in die Materie eingetaucht zu sein. Dies bejahte ein mitverteidigender Kollege, der der Statur nach zu urteilen eher dem Golfsport nachkommt. Daraufhin die Vorsitzende trocken: "Herr X., mir ist klar, dass sie jetzt angefangen haben zu trainieren." - Kunstpause - "Man sieht´s auch schon."
Manchmal bescheren einem Hauptverhandlungen ungeahnt amüsante Momente.

Doppelvertretung oder wie man gerüchtehalber zeitgleich an zwei Verhandlungen teilnimmt

Vorgestern saß ich bis in den Nachmittag hinein im Koblenzer Bulgariverfahren und lauschte den Ausführungen zweier Kriminalbeamter, die immerhin bestätigten, dass die von ihnen vernommene Zeugin in meinen Mandanten zunächst verliebt und anschließend böse auf ihn gewesen sei. Es handelte sich wohl um eher einseitige emotionale Regungen.
Zeitgleich soll ich aber auch beim Amtsgericht Montabaur verhandelt und die Zähne nicht auseinander bekommen haben. Das berichtete mir gestern ein Kollege, der es von einem seiner Mandanten erfahren hatte und der mit mir gemeinsam im Bulgariverfahren saß. Gegenüber seinem Mandanten hatte er schon erklärt, dass ich nicht die Gabe habe, an zwei Orten gleichzeitig zu verhandeln, wobei das unter dem Honoraraspekt sicherlich eine feine Sache wäre.
Des Rätsels Lösung: ich hatte mich für die Mandantin, deren Sache in Montabaur verhandelt worden war, bestellt, sie dann aber an eine Kollegin verwiesen, die die Sache weiter bearbeitet hat.

Dienstag, 20. Januar 2009

Mutter geschlagen - Berufung der Staatsanwaltschaft verworfen

Heute Morgen verurteilte das Landgericht Koblenz einen meiner Mandanten zu einer Haftstrafe von einem Jahr und 10 Monaten. Mein Mandant hatte seine 80-jährige Mutter geschlagen, weil er mit deren Pflege restlos überfordert war. Er erklärte, ihm sei die Hand ausgerutscht. Diese Ausrutscher ahndete das Amtsgericht Neuwied in der Eingangsinstanz mit einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren wegen Körperverletzung. Hiergegen legten sowohl die Staatsanwaltschaft wie auch mein Mandant Berufung ein. Die Staatsanwaltschaft strebte eine höhere Strafe an wegen Misshandlung Schutzbefohlener, die Berufung meines Mandanten wurde auf das Strafmaß beschränkt.
Das Landgericht gab bereits eingangs der Hauptverhandlung zu erkennen, dass eine Misshandlung Schutzbefohlener tatbestandlich nicht vorliege, weshalb dann auch die Staatsanwaltschaft ihr Rechtsmittel auf die Rechtsfolgen beschränkte. Erfreulicherweise folgte das Gericht auch nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Verhängung einer Strafe von 2 Jahren und 4 Monaten, sondern schloss sich meiner Argumentation an, wonach das Amtsgericht wesentliche Gesichtspunkte bei der Strafzumessung unberücksichtigt gelassen hatte, an.

Freitag, 16. Januar 2009

Boy George fesselt Callboy...

... und kassiert dafür 15 Monate Knast.
Angeblich soll er einen Callboy, von dem er zuvor Nacktaufnahmen angefertigt hatte, gefesselt und geschlagen haben, da dieser versucht haben soll, die betreffenden Bilddateien vom Computer des Barden zu löschen.
Der Callboy dürfte sich angesichts der rüden Behandlung sicher gefragt haben "Do you really want to hurt me?"
Boy George hingegen hat jetzt Zeit, die Sache aufzuarbeiten. Und er kann sogar ein Liedchen davon singen. Die ersten Zeilen von "Do you really want to hurt me?" lauten: "Give me time to realise my crime". Damit ist der erste Schritt in Richtung Resozialisierung gemacht.
Quelle: Focus

Donnerstag, 15. Januar 2009

Nebenklagevertreterin beleidigt Verteidiger

Da soll noch einer sagen, dass nur Verteidiger gelegentlich zu dissozialen Impulsdurchbrüchen neigen. Heute Morgen war sich eine Kollegin, die im Koblenzer Bulgari-Verfahren eine Nebenklägerin vertritt, nicht zu schade, einem Verteidiger einen "Vogel" zu zeigen, als dieser einen Antrag stellte.
Ich war zunächst geneigt, meinem Kollegen anzubieten, ihn in der Nebenklage zu vertreten, sollte er erwägen, die Kollegin wegen dieser offenkundigen Beleidigung anzuzeigen, kenne ihn allerdings gut genug, dass ihn derartige Entgleisungen nur dann wirklich zu jucken pflegen, wenn er sie ernst nimmt. Hiervon kann man allerdings im vorliegenden Fall kaum ausgehen. Emotionalitäten sind in einigen Lebensbereichen etwas Wunderschönes, im Gerichtssaal jedoch in der Regel hinderlich.

Mittwoch, 14. Januar 2009

Polizist schliddert haarscharf an Falschaussage vorbei

Gestern hatte ich mal wieder das Vergnügen mit PHK H., welchselbiger seit vielen Jahren Dienst tut in einer kleinen Polizeiinspektion und dort immer mal wieder damit befasst ist, meinen Mandanten I. festzunehmen. So machte auch im April letzten Jahres besagter PHK H. mit weiteren Mannen und Diensthund Wuff mal wieder vom polizeilichen Hausrecht Gebrauch und vollstreckte nach Eintreten der Türe einen Durchsuchungsbeschluss sowie einen Haftbefehl. Hierbei wurde unter anderem eine gelbe Tasche mit schwarzen Streifen entdeckt. Messerscharf kombiniert PHK H., dass das die Tasche sein muss, die der Täter umhängen hatte, der kurz zuvor in eine Discounterkette eingebrochen war, den man aber auf dem Überwachungsvideo nicht erkennen konnte, da er nur ab der Halsregion abwärts zu sehen war. Für PHK H. war der Fall Discounter damit klar: meinen Mandant kennt er seit Jahren, er traut ihm alles zu, wenn mein Mandant einsitzt, sinkt Hs Statistik und überhaupt mochte er ihn noch nie leiden.
Mein Mandant tat, was er in solchen Situationen immer tut und was auch in der Akte festgehalten ist - "Ich sage nichts zur Sache und lasse mich nur über meine Anwältin ein".
Dem gegenüber behauptete gestern der dienstbeflissende PHK H., mein Mandant habe erklärt, die Tasche gehöre ihm. Im Durchsuchungsbericht findet sich diese wesentliche Behauptung nicht wieder und im Bericht über das Drumherum der Maßnahme heisst es, er, PHK H., habe Frau S., die Freundin meines Mandanten gefragt, ob sie mit der Sicherstellung der Tasche einverstanden sei, was diese bejaht habe.
Ich lauere auf mein Fragerecht und übe es genüsslich aus. Da müsse ihm wohl seine Erinnerung einen Streich gespielt haben. Wenn da stehe, er habe die Freundin gefragt, spräche in der Tat Einiges dafür, dass die Tasche dieser gehöre. Insgeheim hatte ich ein bisschen gehofft, dass ich ihm einen Streich spielen könnte. Werter Herr PHK H.: es gibt Tage, an denen man verliert.

Dienstag, 13. Januar 2009

Dumm, stark und wasserdicht? - Zeuge ist Bodybuilder

Jeder kennt das typische Bodybuilderimage des Mannes, dessen Arme so dick sind wie die Stämme einer 100-jährigen Eiche, dessen Hals man vor lauter Nackenmuskulatur nicht mehr sehen kann und dessen Haut von häufigen Ausflügen nach Münzmallorca gegerbt ist. Derartige Exemplare neigen dazu, auch sonn- und feiertags in Trainingsanzügen Größe XXXL herumzulaufen, was auch dem Umstand geschuldet ist, dass sie in keine gängige Konfektionsgröße mehr hineinpassen. Zudem tragen sie diese Bauchtaschen und ähneln damit dem Balearentouristen, der mit Mutti und den Kindern Sommerurlaub macht. Zu allem gesellt sich ein Gesichtsausdruck, der irgendwo zwischen Grenzdebilität und Brutalität einzuordnen ist sowie ein Gang, der den geneigten Betrachter vermuten lässt, dass Potenz Gestalt angenommen hat.
Mit einem solchen Bodybuilder hatte ich es unlängst in einem Arzneimittelverfahren zu tun. Er war knapp 1,70 m groß und auch ungefähr so breit; dem Web hatte ich entnommen, dass er mit zahlreichen Titel dekoriert ist und als er so die Tür zum Gerichtssaal hineinkam, fiel mir nur ein Wort ein - Vollpfosten.
Was dann kam, war mehr als überraschend. Er artikulierte sich hochdeutsch, klar, ruhig, blieb selbst dann sachlich als der Staatsanwalt den Boden der Sachlichkeit schon lange hinter sich gelassen hatte und parierte die an ihn gerichteten Fragen in einer Art und Weise, die ihm von den Anwesenden keiner zugetraut hätte. Als seine Vernehmung beendet war und er sich aus dem Saal schob, entschloss ich, bei Gelegenheit meine Vorurteile neu zu sortieren.

Sonntag, 11. Januar 2009

Problematische Pharmazierätin

In einem Strafverfahren, in dem einem Apotheker vorgeworfen wird, er habe gefälschte Rezepte über Wachstumshormone eingelöst und die Medikamente in ein Fitnessstudio geliefert, wurde eine Pharmazierätin vernommen, die schilderte, wie man als Apotheker mit einem Rezept, das ein Kunde überreiche, zu verfahren habe.
Dieses habe man hinsichtlich des Namens, des Geburtsdatums, des ausstellenden Arztes, der Vertragsarztnummer und natürlich auf Plausibilität hin zu überprüfen. Plausibilität meine, dass man überprüfen müsse, ob das verordnete Medikament auch das richtige für den Kunden sei. Bislang war ich immer davon ausgegangen, dass genau das der Arzt entscheidet, der das Medikament verordnet. Die Frau Pharmazierätin meinte indes, dass das so einfach nicht sei und es dem Apotheker auch obliege, den Kunden auf seine Probleme hin anzusprechen. Freilich entspräche dies nicht dem Alltag in vielen Apotheken, gleichwohl seien dies die Ansprüche, die sie an ihre Tätigkeit stelle. Ich weiß ja nicht, wie es anderen geht, aber mich hat bislang noch kein Apotheker auf meine Probleme angesprochen und ich habe dergleichen auch nicht vermisst. Ob es wohl viele Leute gibt, die ihrem Apotheker von ihren Problemen erzählen? Bislang dachte ich immer, das falle in den Zuständigkeitsbereich von Friseuren.

Samstag, 10. Januar 2009

Bis sie quietscht

Es gibt Zeugenaussagen, auf die man sich besonders freut. Kommende Woche steht wieder mal der Zeuge auf dem Fahrplan, der der geneigten Zuhörerschaft im Rahmen seiner letzten Vernehmung zu berichten wusste, er habe als 14-jähriger mit einer 21-jährigen diverse amouröse Abenteuer gehabt und diese sei sehr von ihm begeistert gewesen. Es handelt sich um eine äusserst zurückhaltende Formulierung, die ich hier wähle. Der Zeuge selbst drückte sich drastischer aus, was die Überschrift erahnen lässt.
Wahrscheinlich wird alsbald ein ganzer Gerichtssaal während seiner Aussage vor Vergnügen quietschen.

Freitag, 9. Januar 2009

Heulende Ehefrau und gute Reno

Ein Mandant war mit dem Auto seiner Gattin verunfallt. Der Unfallhergang war streitig und so kam es zum Prozess, in dessen Rahmen er aussagte. Seine Aussage deckte sich nicht mit den Feststellungen, die der Sachverständige zum Unfall getroffen hatte und so schickte der eifrige Richter die Akte ein paar Stockwerke höher zur Staatsanwaltschaft, die wegen Falschaussage einen Strafbefehl erließ.
Meine Reno, das Goldstück, greift als sie diesen in der Gerichtspost findet, beherzt zum Hörer um dem Mandanten zu sagen, er soll keine Zahlungen leisten, da ich wie mit ihm vereinbart, Einspruch einlegen würde.
Am anderen Ende hebt die heulende Ehefrau meines Mandanten ab, die gerade vom Briefkasten kommt, den Strafbefehl schon in Augenschein genommen hat und quasi schon auf dem Weg zur Bank ist um zu überweisen, weil sie denkt, dagegen könne man nichts machen. Dank an meine Reno, dass sie ihr diesen Zahn gezogen hat.

Wenn Ahnungslose verteidigen...

... weiß ich, warum ich keine patentrechtlichen Fälle bearbeite - ich kanns einfach nicht.

In einem Verfahren mit mehreren Angeklagten wird der Hauptangeklagte von einem Kollegen vertreten, der - vorsichtig forumliert - nicht viele strafrechtliche Fälle bearbeitet.

Besagter Kollege beanstandet eine Frage des Staatsanwaltes an einen Zeugen, die - bei allem Misstrauen gegenüber Fragen von Vertretern dieser Behörde - nicht beanstandungswürdig war.

Die Vorsitzende lässt die Frage zu, der Kollege diskutiert noch ein wenig mit ihr und dann - nein, er beantragt keinen Kammerbeschluss, sondern regt sich weiter über die Frage auf.

Als ihm dann der neben ihm sitzende Kollege einen Hinweis gibt, erntet er nur einen verständnislosen Blick.

Donnerstag, 8. Januar 2009

Robenpatina

Verhandlungspause. Ein älterer Kollege berichtet von Anwaltsroben, die so alt sind, dass sie am Kragen schon grüne Patina ansetzen.
Ich: "Dann ist Ihre Robe aber noch neu."
Er: "Ich habe schon eine verschlissen. Sie ist gerissen."
Ich: "Aha."
Er: "Materialermüdung."
Ich: "Och, langweilig. Ich hätte jetzt erwartet, dass Sie Ihnen von einer dankbaren Mandantin vom Leib gerissen wurde."
Staatsanwältin: "Ja, das wäre doch mal eine tolle Sache."
Ich: "Eine Geschichte fürs Herz sozusagen."
Er: "Nee, war nicht so. Sowas fällt bei uns im Büro in den Zuständigkeitsbereich eines Kollegen."
Mir schien als bedaure er das ein ganz klein wenig.

Mittwoch, 7. Januar 2009

Penisbrand und Penisneid

Angesichts dieser Sache, über die Spiegel online berichtet, vergeht wohl jeder Frau ein eventuell vorhandener Penisneid. In Australien zündete eine Frau den Penis ihres Mannes an, weil sie wollte, dass er nur ihr alleine gehöre. Sie habe nur den Penis verbrennen wollen, nicht aber den ganzen Mann. Tragisch, dass Letzteres dann doch passierte.
Die Brandstifterin muss sich nun wegen Mordes vor Gericht verantworten, wobei die Ergebnisse der psychologischen Untersuchung noch ausstehen. Eine Begutachtung der Dame halte ich schon deshalb für angezeigt, weil ich mir nicht erklären kann, was sie mit dem eingeäscherten Penis ihres Mannes anfangen wollte. Das mit der Bestäubung zum Zeugen von Nachkommen klappt beim Menschen doch gar nicht.

Dienstag, 6. Januar 2009

Haftbeschwerden sind vorsorglich mitzuführen!?

Der Hauptverhandlungstermin steht in ein paar Wochen bevor und mein Mandant kratzt mit den Hufen. Ein Brief von ihm macht es deutlich: Ich möge ihn dringend besuchen, damit man die "Befragungsstrategie" bezüglich der Zeugin A. besprechen könne. Wenn die aber nicht erscheine, solle ich schonmal vorsorglich eine Haftbeschwerde im leichten Handgepäck haben, die wir dann sofort einreichen könnten.
Heidiwitzka, Herr Kapitän, ich eile dann mal in den Knast um zu klären, dass ich tue, was ich für richtig halte. Hierzu zählt nicht, dass ich Haftbeschwerden zu allen möglichen Sachverhalten vorsorglich mitführe.

Montag, 5. Januar 2009

Althaus: Amnesie

Die Bunte berichtet, dass sich Dieter Althaus nicht erinnern könne an den schweren Skiunfall, bei dem eine 41-jährige Slowakin ums Leben kam.
Selbst wenn er sich erinnern könnte, wäre er im Hinblick auf das gegen ihn laufende Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung derzeit gut beraten, keine Angaben zu machen. Seine Leibwächter waren bei dem Zusammenstoß offenbar außer Sichtweite und werden daher auch nicht viel zum Hergang beizutragen haben.

Freitag, 2. Januar 2009

Urteil im Babyprozess - 6 Jahre Haft

Heute verkündete das Landgericht Koblenz das Urteil gegen meinen Mandanten im sog. "Babyprozess": 6 Jahre Haft wegen schwerer Körperverletzung. Ihm war vorgeworfen worden, seine zur Tatzeit 2 Monate alte Tochter zweimal mit dem Kopf auf dem Boden aufgeschlagen zu haben. Die Kammer hatte als Zeugen den siebenjährigen Stiefsohn meines Mandanten gehört, der behauptet hatte, Augenzeuge des Vorfalls gewesen zu sein. Die Sachverständige, die ihn in Bezug auf seine Glaubwürdigkeit begutachtet hatte, gelangte zu dem Ergebnis, dass der Junge massiv von seiner Pflegemutter beeinflusst worden sei. Dies habe ihn suggestiv befragt. Hinzu komme, dass es sich bei dem Jungen um ein emotional vernachlässigtes Kind handele, das jedem gerne das erzähle, was er hören wolle.
Damit konnte auf die Aussage des Jungen eine Verurteilung nicht erfolgreich gestützt werden. Die Kammer sah den Nachweis der Tat jedoch dadurch als erbracht an, weil ein Mitgefangener ausgesagt hatte, mein Mandant habe ihm gegenüber die Tat gestanden. Dass dieser Mitangeklagte in einigen Punkten gelogen hat, führte zu keiner abweichenden Beurteilung und leider auch nicht dazu, dessen Aussage einer Glaubhaftigkeitsbegutachtung zu unterziehen, was ich beantragt hatte. In einer derartigen Fallkonstellation (einziger Augenzeuge nicht glaubwürdig, Mitgefangener behauptet Geständnis) war es meiner Auffassung nach nicht mehr ureigenste Aufgabe des Tatrichters, über die Glaubwürdigkeit eines Zeugen aufgrund eigener Sachkunde zu befinden, um es mal mit den Worten des BGH zu sagen.
Die Staatsanwaltschaft hatte 9 Jahre Haft wegen versuchten Totschlags gefordert, ich hatte Freispruch beantragt.

Donnerstag, 1. Januar 2009

Neujahrswünsche

Allen Lesern meines Blogs ein gutes und gesundes 2009.

Ich vertreibe mir den Feiertag in den Räumen meiner Zweigstelle. Ab morgen trifft man mich auch in der Brückenstraße 12-14 in 56220 Urmitz an.

Telefon und Fax gibts dort auch - irgendwann, wenn die Herrschaften von der Firma mit dem großen "T" da waren. Aber das ist jetzt ein ganz anderes Thema...