Montag, 2. Februar 2009

Das Notebook der Polizei

Morgen gehts weiter in einem Verfahren wegen Einbruchsdiebstahls beim Amstgericht G..
Mein Mandant soll in eine Discounterfiliale eingebrochen sein. Die in der Akte befindlichen Fotos des Überwachungsvideos zeigen eine Person vom Hals abwärts. Die Staatsanwaltschaft beantragte, das Video einzusehen, da sie wohl die Hoffnung noch nicht aufgegeben hat, dass auf dem Video der Kopf meines Mandanten zu erkennen sein wird.
Dem wird das Gericht morgen nachkommen, weist jedoch auf Folgendes hin: "Aus technischen Gründen ist die Inaugenscheinnahme der Aufzeichnung derzeit nur auf dem Notebook der PI B. möglich. Aus diesem Grunde wurde der Polizeibeamte XY ebenfalls zum Termin geladen."
Bei Herrn XY handelt es sich nicht um den Sachbearbeiter, der mir schon im vorangegangenen Termin eher ungünstig aufgefallen war und den jetzt vielleicht die Lust verlassen hat, erneut in den Ring zu gehen.
Ich bin jedenfalls gespannt - auf das Notebook, die Aufzeichnungen und den Fortgang des Verfahrens.

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