Freitag, 3. April 2009

Belehrung in Sekundenschnelle

Es gibt Belehrungen, die sind so kurz, dass sie zwar jeder versteht, aber auch so unvollständig, dass sie fast wieder falsch sind; es gibt Belehrungen, die so lang sind, dass sie kaum ein Zeuge nachvollziehen kann und es gibt Belehrungen, die zwar vollständig, aber so schnell sind, dass man sich an die 70 er Jahre und Dieter Thomas Heck erinnert, der den Abspann immer selbst herunterratterte. Eine solche Belehrung gab es gestern beim Amtsgericht K.. Belehrt wurde ein Polizeibeamter und Herr Heck wäre ob der Sprechgeschwindigkeit des Richters blass geworden.
Der Belehrte und alle sonstigen Prozessbeteiligten hatten sowas offenbar noch nicht erlebt und konnten sich ein ungläubiges Grinsen nicht verkneifen.
Als der Richter nach gefühlten 10 Sekunden fertig war mit der Belehrung, holte er Luft: "Alles verstanden?" Verdutztes Nicken des Polizeibeamten.
Beim nächsten Mal nehme ich eine Stoppuhr mit.

3 Kommentare:

Werner Siebers hat gesagt…

Inhalt? Polizeibeamte lügen nie, halten Sie sich daran.

Anonym hat gesagt…

Warum hängen die nicht einfach ein Plakat auf? Dann kann jeder selber lesen.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Werner: Nein, ausführlich. Und richtig obendrein.
@doppelfish: Oh weh. Was ist mit denen, die nicht lesen können? Was mit denen, die länger brauchen als ein halbe Stunde um auch nur im Ansatz nachvollziehen zu können, was gemeint ist? Ihre Kurzfassung sagt zwar viel aus, aber leider nicht alles. ;-)