Donnerstag, 28. Mai 2009

Das Video, der fehlende Rekorder und ganz viel Lust

In einem Strafverfahren geht es u.a. um eine im Betrieb meines Mandanten installierte Videokamera und die Aufzeichnungen, die er damit gemacht haben soll. Wer jetzt denkt, dass ich eine große Discounterkette vertrete, die ihre Mitarbeiter überwacht haben soll, irrt. Schade eigentlich, wäre finanziell sicher interessant gewesen.

Doch zurück zu meinem Fall: im Rahmen einer Durchsuchung hatte die Polizei ein Videoband sichergestellt und kurze Zeit später wieder an meinen Mandanten zurückgegeben. Jetzt kommt es auf genau dieses Band als Beweismittel an.
Gerne würde ich es mir ansehen bevor wir es uns in der Hauptverhandlung mit allen übrigen Prozessbeteiligten gemeinsam ansehen, aber: meinen letzten Videorekorder habe ich vor mehr als fünf Jahren ausrangiert.

Wer um alles in der Welt hat heutzutage noch einen Videorekorder?

Glücklicherweise zählt mein Mandant zu diesem erlesenen Kreis und so werde ich wohl demnächst das Vergnügen haben, mir ein paar Stündchen Video anzusehen, von dem ich vermute, dass der Inhalt des Bandes an Spannung selbst durch eine Dokumentation über Blattläuse spielend überboten werden kann.

Dienstag, 26. Mai 2009

Bulgari - da waren´s nur noch 2

Eigentlich hatte ich gedacht, als Nächster würde der junge Mann mit den herausragenden "Denglischkenntnissen" aus dem Kreis der Angeklagten ausscheiden. Dem war nicht so und stattdessen wurde das Verfahren gegen einen anderen Angeklagten abgetrennt, dem ich einen längeren Atem zugetraut hatte.

Auch TKÜ kann spannend sein

In manchem Großverfahren, in dem das Ende zum Greifen nah scheint, bedarf es der sorgfältigen Abarbeitung der vor Wochen und Monaten gestellten Beweisanträge, die sich manchmal im Zuge der Hauptverhandlung von selbst erledigen und manchmal nicht mehr kriegsentscheidend sind, so dass man darauf verzichten kann.

Als Folge davon werden dann Termine aufgehoben, zu denen die einst beantragten Personen als Zeugen vorgesehen waren und die Planung wird abgestimmt. Momentan stehen noch fünf Zeugen zur Vernehmung an und wenn deren Vernehmungen abgeschlossen sind, so die Ankündigung des Gerichts, "dann hören wir bis zum Abwinken TKÜ".

Das bedeutet für einen Verteidiger, sich in Vorbereitung der Termine, in den die Mitschnitte angehört werden, die betreffenden Telefonate zu Gemüte zu führen und mit den Mitschriften der Beamten, die teils Sinn- teils Wortprotokoll geführt haben, zu vergleichen. Das mag nicht besonders aufregend klingen, ist aber in Wirklichkeit gar nicht so langweilig. Häufig verstehe ich beim Abspielen der DVD auf meinem Laptop aufgrund der wohl schlechteren Tonqualität etwas Anderes als im Nachgang bei Gericht, wenn die Mitschnitte mit deutlich besserer Qualität wiedergegeben werden. Ähnlich ergeht es auch manchem Dolmetscher. Schon häufig bekam man Übersetzungen vorab zur Kenntnis zugeleitet und in der Hauptverhandlung wurden diese korrigiert.
Es bleibt also spannend und ich hoffe, von negativen Überraschungen verschont zu bleiben.

Freitag, 22. Mai 2009

Bulgari und Anwaltstag

Mein Kollege Siebers (aus Braunschweig) und unser Mandant sitzen gerade in einem Saal des Koblenzer Landgerichts im Bulgari-Verfahren, während ich in Braunschweig beim Deutschen Anwaltstag bin.

Damit bin ich zum ersten Mal in meinem Leben in Braunschweig, ohne dass Werner Siebers hier ist und muss feststellen, dass mir Braunschweig mit ihm besser gefällt.

Donnerstag, 21. Mai 2009

Beweisantrag - Klappe die Vierte

Es ist nicht mal einen Monat her, dass eine Kollege, mit dem zu verteidigen ich nun schon seit vielen Monaten das Vergnügen habe, zum dritten Male damit gescheitert war, einen Beweisantrag so zu stellen, dass er zumindest rechnerisch richtig ist.
Wir erinnern uns: trotz Excel-Tabellen stimmten die Summen nicht und der Beisitzer hatte ihm schon die richtigen Ergebnisse (ermittelt per simpler Addition) verraten.
So fragte denn die Vorsitzende gestern wieder einmal, was nun mit dem Beweisantrag sei.
Den, so der Kollege, habe der Steuerberater seines Mandanten leider noch immer nicht überarbeitet. Er selber komme gerade auch nicht dazu. Dazu benötige er einen ganzen Samstag und wenn zwischendrin einmal das Telefon klingele, könne er wieder von vorne anfangen. Zum nächsten Sitzungstag sei er dann aber soweit.
Die Vorsitzende gab zu bedenken, dass zwischenzeitlich Urkundsbeweise aus anderer Quelle über die Einnahmen seines Mandanten vorlägen, so dass der Beweisantrag vielleicht auch zurückgenommen werden könne. Der Kollege überlegt sich das noch bis zum nächsten Termin, wenn es wieder heisst: Beweisantrag - Klappe die Fünfte.

Mittwoch, 20. Mai 2009

Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln

Meine Mandantin M. hatte eine Anklageschrift erhalten, mit der ihr falsche Verdächtigung vorgeworfen worden war. Mittäter soll der Zeuge Z. gewesen sein.
Frau M. und Herr Z. hatten den getrenntlebenden Ehemann der M. wegen Körperverletzungs- und Beleidigungsdelikten zulasten der Kinder der M´s und des Herrn Z. angezeigt (rein in die Kartoffeln). Monate später begab sich Herr Z. zur Polizei und erklärte dort, die Vorwürfe habe er zu Unrecht erhoben auf Veranlassung von Frau M. (raus aus den Kartoffeln)

Im Verfahren bestritt Frau M. den Vorwurf und erklärte, Herr Z. habe die Wahrheit gesagt, sein Widerruf sei falsch. Alles kam also auf die Aussage von Herrn Z. an.

Der erklärte gestern in der Hauptverhandlung gegen M., dass die Rücknahme der Strafanzeige auf Druck von Herrn M. geschehen sei und die Vorwürfe, die er zunächst zur Anzeige gebracht hätte, stimmten (also doch wieder rein in die Kartoffeln). Da er das alles nicht gänzlich widerspruchsfrei darstellte, stellte sich für alle Prozessbeteiligten die Frage, ob man das amtsgerichtliche Verfahren aufbläst, ich mit einem bunten Strauß Beweisanträge die nächste Runde eröffne, die Staatsanwaltschaft ebenfalls die Vernehmung weiterer Zeugen beantragt oder ob man die Kirche im Dorf lässt und das Verfahren einstellt. Die Entscheidung fiel zugunsten einer Einstellung nach § 153 StPO. Und damit waren wir alle raus aus dem Kartoffelacker.

Dienstag, 19. Mai 2009

Ein Ausflug ins Mietrecht

Heute hatte ich die Freude, einen Ausflug ins Mietrecht zu machen. Mein Mandant soll angeblich 2 Monatsmieten schulden. Der Kläger ist Beamter und vertritt sich selbst. Seine Schriftsätze dementsprechend anders aufgebaut als man das von Anwälten kennt. Genau das macht die Sache nicht einfacher, denn wenn der Gegner vom Hölzchen aufs Stöckchen kommt und dabei noch Nebenkriegsschauplätze aufreisst, die mit der Sache nichts zu tun haben, werden die Schreiben länger und die Lust, sie zu lesen, nimmt in gleichem Maße ab. Trotzdem hatte ich mich durchgewuselt und war froh, dass mich bis zum Termin keine Replik, also eine Erwiderung auf meinen Vortrag, erreichte.
Eine solche hatte der Kläger im Termin aber dabei und wollte sie nur dem Gericht geben. Abschriften für mich oder gar meine Mandantin gäbe es nicht, wir wüssten ja, was Sache sei.
Die Vorsitzende, Direktorin des Amtsgerichts, lächelte milde und führte die Verhandlung mit gewohnter Routine, nicht ohne zu erkennen zu geben, dass sie auf eine Schilderung der Nebenkriegsschauplätze, keinen Wert legt. Diesem glücklichen Umstand habe ich es zu verdanken, dass ich jetzt schon wieder im Büro sitze.
Sie erläuterte mit Engelsgeduld den Unterschied zwischen informatorischer Anhörung und Parteivernehmung und erteilte Hinweise.
Der Kläger darf jetzt erstmal die Nebenkostenabrechnung erstellen und kündigte an, sich einen Anwalt zu nehmen. Er habe gesehen, dass man ohne Anwalt nicht weit komme. Offenbar war er sauer, dass das Gericht nicht "die ganze Geschichte" hatte hören wollen und offenbar weiß er (noch) nicht, dass die im Zweifel auch den zu beauftragenden Kollegen nicht interessiert.
Die Abschriften seiner Replik bekam ich nach der Verhandlung von der Direktorin, die mich kurzerhand bat, in den Kopierraum mitzukommen. Keine Verfügung an die Geschäftsstelle, sondern selbst ist die Frau, auch als Direktorin.

Montag, 18. Mai 2009

Per Hubschrauber zum Termin

Dass Bezirksrevisoren im Augen haben müssen, dass der Staat nicht unberechtigt Geld an Verteidiger auszahlt, ist klar. Manche scheinen aber die Anforderungen an die Beförderungsmittel- und möglichkeiten von Verteidigern extrem hoch anzusetzen.

Mein Antrag auf Festsetzung der Fahrtkosten sei zu hoch. Es folgt dann eine Berechnung, die nur die einfache Fahrt vorsieht. Ob ich wohl zurück hätte wandern sollen?
Zudem sei das Abwesenheitsgeld zu hoch angesetzt. Die Hauptverhandlung habe nur 2 Stunden gedauert, womit ich kaum länger als 4 Stunden ortsabwesend gewesen sein könnte. Dass aber auf 9 Uhr terminiert war und dann ein Schöffe fehlte, weshalb es erst um 10.30 Uhr losging, wird nicht berücksichtigt. In der verbleibenden halben Stunde schaffe ich noch nicht einmal mit absolutem Bleifuß den Hin- und Rückweg, zumindest nicht mit dem Auto.

Angesichts solcher Kritik sollte man vielleicht die Anschaffung eines Hubschraubers in Erwägung ziehen, damit man die zeitlichen Vorgaben schafft.

Freitag, 15. Mai 2009

Von Duschen im Knast und jaulenden Hunden

Dieser Tag hatte ich ein Gespräch mit einem Mandanten, der demnächst Termin zur Hauptverhandlung hat. Er steht unter laufender Bewährung. Die Tat, die ihm vorgeworfen wird, ist einschlägig und für den Fall, dass das Gericht ihn verurteilt, hätte er mit dem Widerruf der Bewährung zu rechnen.

Er war vor einigen Jahren schon einmal im Café zur gestreiften Sonne. Er berichtet davon als sei er gestern erst entlassen worden, so sehr hat ihn der Aufenthalt dort mitgenommen.
Schlimm sei das gewesen, vor allem, dass man nicht jeden Tag habe duschen können. Ich kann es mir vorstellen, dass das unangenehm ist, vor allem im Sommer. Dann die Sache mit dem Fernseher. Er habe sich ein TV geordert und dann sei es mit seinen Zimmergenossen zu Streitigkeiten wegen des Programms gekommen. Auch das kann ich mir vorstellen - es sollen schon Ehen hierüber kaputtgegangen sein. Das Schlimmste überhaupt aber sei gewesen, dass, als er sich selbst gestellt habe, seine Frau und sein Hund dabeigewesen seien, sozusagen beim Einchecken. Das Gejaule seines Hundes als die Tür hinter ihm zugegangen sei, werde er sein Lebtag nicht vergessen. Ich fühle mit ihm, denn ich habe auch einen Hund und vergesse darüber die Frage, ob seine Frau denn auch wenigstens ein bisschen gejault hat.

Donnerstag, 14. Mai 2009

Keine Kalorienbomben

Ein Mandant, der sich erkenntlich zeigen wollte, gab gestern ein Präsent für mich im Büro ab: eine Schachtel Trüffel-Pralinés. Extra groß. Mit ein wenig Disziplin reicht sie viele Wochen, was meine Reno allerdings bezweifelt.

Auf die beigefügte Karte schrieb er bedeutungsvoll: "Das sind keine Kalorienbomben, sondern Trüffel zum Genießen".

Vielen Dank, lieber Herr F., ich sag den Trüffeln Bescheid. Vielleicht reduzieren sie dann ihre Kalorienzahl.

Ich habe nichts gesagt, sprach der Mandant...

... als er mich anrief um mich mit seiner Verteidigung zu beauftragen, nachdem er gerade von einem Termin zurückgekehrt war, zu dem ihn die örtliche Polizeiinspektion geladen hatte.

In der Akte liest sich das Nichtssagen etwa so: "Am x.x.2009 erscheint Herr A. auf der hiesigen Polizeidienststelle. Er habe eine Ladung erhalten, in der er als Beschuldigter geführt sei. (...) Er wurde über seine Rechte als Beschuldigter belehrt und ihm wurde angeboten, sich im Rahmen einer Vernehmung zur Sache zu äussern. (...)"

Es folgt die Vernehmung.

Der Mandant hat seine Sache offenbar gut gemacht, denn der Beamte hält fest: "Herr A. machte einen sehr seriösen, ordentlichen Eindruck und will sich in keinster Weise von seinem Fehlverhalten drücken. Er ist emotional ziemlich mitgenommen und möchte keine Probleme mit dem Gesetz haben."

Darauf angesprochen, dass er dafür, dass er nichts gesagt haben will, eigentlich ziemlich viel gesagt hat, meinte er zu mir: "Das macht doch nix. Ich hab nichts gesagt, was gegen mich verwendet werden könnte."

Alles wird gut.

Mittwoch, 13. Mai 2009

Terminliche Verhinderung eines Verteidigers - es geht auch anders

Der Kollege Flauaus berichtet von einem Fall, in dem ein Gericht den Terminsverlegungsantrag eines urlaubsabwesenden Anwalts abgelehnt hat. Fast alle Anwälte, insbesondere Strafverteidiger, kennen die Problematik, und es ist für alle Beteiligten immer wieder aufs Neue unerfreulich, seine Zeit mit solchen Nebenkriegsschauplätzen zuzubringen.

Selbst wenn man im Vorfeld darum bittet, Termine telefonisch abzustimmen, wird das leider zu selten gemacht und dann hat man wieder obigen Salat.

Dass es auch anders geht als es der Kollege schildert, habe ich heute erlebt: der Vorsitzende einer Berufungskammer des Landgerichts M. hatte einen Termin telefonisch mit meinem Büro abgestimmt. Dabei war übersehen worden, dass an diesem Tag bereits ein Termin eingetragen war. Auf das Fax mit der Bitte, den Termin zu verlegen, reagierte der Vorsitzende mit einer Email, in der er zwei Alternativtermine vorschlug. Diese Reaktion war nicht nur zeit- und nervenschonend, sondern auch überaus entgegenkommend.

Montagmorgen ab halb 7...

... sei die Staatsanwältin telefonisch zu erreichen, die ich sprechen wollte, teilt mir die Dame der Geschäftsstelle eben gut gelaunt mit.
Ich glaube nicht recht zu hören und frage nach.
Die Geschäftsstellendame lacht:"Jaja, damit schocke ich immer alle."
Montagmorgen halb 7 ist definitiv nicht meine Zeit (zumindest nicht zum Telefonieren), der frühe Vogel zählt nicht zu meinen Haustieren.
Wie lange Frau Staatsanwältin denn erreichbar sei, wenn sie derart früh zu arbeiten beginnt.
"Bis 18 Uhr mal mindestens", lautet die Antwort.
Das sollte zu schaffen sein.

Dienstag, 12. Mai 2009

Bei Auftrag Gegner

Eigentlich ist es ganz einfach:
Wenn Mandanten zufrieden sind, wenden sie sich auch beim nächsten Rechtsproblem an den Anwalt, der sie vertreten hat. Wenn Mandanten nicht zufrieden sind, wenden sie sich meist an einen anderen Anwalt.

Eben rief mich eine Dame in einer neuen Sache an. Der Name kam mir bekannt vor und ich fragte sie, ob wir uns kennen. Indirekt, meinte die Dame. Ich hätte mal Herrn A. in einer Unfallsache vertreten. Gegner sei ihr Ehemann gewesen. Ich erinnerte mich. Der Mann war damals als Partei vernommen worden und ich hatte ihn nicht gerade mit Samthandschuhen angefasst. Nach Aussage seiner Gattin schien ihm das aber recht gut gefallen zu haben.

Merke: wenn Mandanten unzufrieden sind, wenden sie sich beim nächsten Rechtsstreit manchmal auch an den Anwalt, der zuvor die Gegenseite vertreten hat.

Montag, 11. Mai 2009

Nachts wenn das Handy klingelt...

... ist meist jemand dran, der gerade festgenommen wurde.
So auch vergangene Woche, 4.30 Uhr.

Viel tun kann man als Verteidiger in einer solchen Situation nicht, vor allem dann nicht, wenn der Festnahmeort an die 500 Kilometer entfernt ist von dem Ort, an dem man sich gerade befindet. Deshalb habe ich mich darauf beschränkt, dem Anrufer zu erklären, dass er bei der Polizei und dem Ermittlungsrichter keine Angaben zur Sache machen soll und ihn gebeten, mich am nächsten Morgen nach der Vorführung beim Haftrichter wieder zu kontaktieren.

So lange musste ich nicht warten. Etwa eine Stunde später rief mich ein Angehöriger des Festgenommenen an, der wissen wollte, "was Stand der Dinge" ist. Einmal unabhängig davon, dass mir keine Schweigepflichtsentbindungserklärung vorlag, fiel es mir schwer, darüber zu schweigen, dass ich Anrufe um diese Zeit - so sie nicht wirklich dringend sind (s.o.) - nicht sonderlich schätze.

Mittwoch, 6. Mai 2009

THC und Fahrerlaubnis

Herr A. war als Führer eines Pkw in eine Verkehrskontrolle geraten. Nach Aktenlage stellten die Polizeibeamten bei ihm lichtträge Pupillen fest und ordneten die Entnahme einer Blutprobe an. Diese fand unmittelbar im Anschluss statt. Im ärztlichen Bericht findet sich unter den Rubiken "Bindehäute", "Pupillengröße" und "Pupillenlichtreaktion" jeweils der Eintrag "o.p.B." (ohne pathologischen Befund) sowie unter der Überschrift "Diagnose": "Alkohol und/oder Dogeneinfluss nicht merklich". Ein Gutachten ergab einen THC Wert von 1,6 ng/ml.

Herrn A. wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Er beantragte die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs sowie die Aufhebung des Sofortvollzuges.

Der Antrag hatte keinen Erfolg. Im Verfahren hatte Herr A. darauf hingewiesen, dass nach herrschender Rechtsprechung erst ab einem THC Wert von 2,0 ng/ml ein verkehrsrechtlich relevanter Dorgeneinfluss bestehe, wohingegen bei einem Wert zwischen 1,0 und 2,0 ng/ml Auffälligkeiten, die im Allgemeinen Auswirkungen auf den Straßenverkehr haben können, hinzutreten müssten.

Das Verwaltungsgericht führt dazu aus, dass diese Auffälligkeiten in der von dem Polizeibeamten festgestellten Pupillenreaktion zu sehen seien. Dass der Arzt bei der Blutentnahme keine eigenen Feststellungen zu diesbezüglichen Symptomen getroffen habe, vermöge die Richtigkeit der Feststellungen der Polizeibeamten nicht in Frage zu stellen.

Das Widerspruchsverfahren ist noch nicht beendet.

Dienstag, 5. Mai 2009

Polizist belehrt falsch

Mein Mandant hatte einen Diebstahl zu seinem Nachteil zur Anzeige gebracht. Die Polizeibeamten hielten die Tat für vorgetäuscht. Mein Mandant wurde als Zeuge geladen. Er wurde ausweislich der Akte auch als Zeuge belehrt.

Seine Vernehmung beginnt mit dem Vermerk: "Ich wurde darauf hingewiesen, dass zumindest teilweise Zweifel an der Tat (...) bestehen. (...) Ich möchte die anstehenden Fragen beantworten und die vorhandenen Zweifel ausräumen."

Zu keinem Zeitpunkt in der weiteren Vernehmung wird mein Mandant als Beschuldigter belehrt. Als Beschuldigter hätte er im Gegensatz zu einem Zeugen das Recht gehabt, umfassend zu schweigen.

In der Hauptverhandlung erreicht die Sache ihren vorläufigen Höhepunkt. Ich hatte der Verwertung der Aussage meines Mandanten widersprochen im Hinblick auf die fehlende Belehrung. Das Gericht sah die Sache genauso, befragte den Polizeibeamten allerdings zu der "Zeugenvernehmung". Es sei doch klar gewesen, so der Richter, dass man einen Verdacht gehabt habe, weshalb man denn dann nicht den Zeugen als Beschuldigten belehrt hätte. Dies, so der Polizeibeamte sinngemäß, habe er zwar überlegt, dann jedoch wieder verworfen zugunsten einer Belehrung nach § 55 StPO. Er habe meinen Mandanten schließlich darauf hingewiesen, dass er nichts sagen müsse, was ihn selbst belaste.

Der Vorsitzende, der sichtlich verärgert über diese Vorgehensweise schien, versuchte dem Zeugen begreiflich zu machen, dass sobald man einen Verdacht gegen einen Zeugen hege, dieser als Beschuldigter zu belehren sei. Eine Ermessensentscheidung danach, ob der Zweifel oder der Verdacht groß genug sei, habe man nicht zu treffen.

Wollen wir hoffen, dass die mahnenden Worte auf fruchtbaren Boden gefallen sind.


Falsche Belehrungen durch Polizeibeamte sind nicht an der Tagesordnung. Solche, die sich dann auch noch anhand der Akte nachvollziehen lassen, haben Seltenheitswert.