Dienstag, 12. Mai 2009

Bei Auftrag Gegner

Eigentlich ist es ganz einfach:
Wenn Mandanten zufrieden sind, wenden sie sich auch beim nächsten Rechtsproblem an den Anwalt, der sie vertreten hat. Wenn Mandanten nicht zufrieden sind, wenden sie sich meist an einen anderen Anwalt.

Eben rief mich eine Dame in einer neuen Sache an. Der Name kam mir bekannt vor und ich fragte sie, ob wir uns kennen. Indirekt, meinte die Dame. Ich hätte mal Herrn A. in einer Unfallsache vertreten. Gegner sei ihr Ehemann gewesen. Ich erinnerte mich. Der Mann war damals als Partei vernommen worden und ich hatte ihn nicht gerade mit Samthandschuhen angefasst. Nach Aussage seiner Gattin schien ihm das aber recht gut gefallen zu haben.

Merke: wenn Mandanten unzufrieden sind, wenden sie sich beim nächsten Rechtsstreit manchmal auch an den Anwalt, der zuvor die Gegenseite vertreten hat.

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