Donnerstag, 18. Juni 2009

ARGE Rotlicht

Gestern wurden in einem Strafverfahren Kriminalbeamte als Zeugen gehört, die ihren Dienst bei der ARGE Rotlicht versehen. Der Name der ARGE ist Programm und zu den Hauptaufgaben der dort tätigen Beamten gehört es, Bordellen und Clubs Routinekontrollen zu unterziehen.

Mein Mandant hatte in seinem Etablissement eine Art Preisliste hängen, auf der einzelne Dienstleistungen und deren Preise standen, daneben hatte er Überwachungskameras installiert. Insbesondere in Bezug auf die Überwachungskameras galt es also, in Erfahrung zu bringen, inwieweit diese dazu dienten, die Prostituierten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit zu überwachen.

Die Beamten kannten das Etablissement meines Mandanten. Sie wussten zu berichten, dass keine Kameras in den "Arbeitszimmern" installiert waren, sondern an der Außenseite des Gebäudes und im Flur. Zur Preisliste befragt, bekundete ein Beamter, er kenne kein Bordell, in dem so eine "Menükarte" nicht hänge und er kenne berufsbedingt wirklich alle Bordelle in B. und Umgebung.

So ganz nebenbei erfuhren die Prozessbeteiligten dann noch, dass das Kerngeschäft in Bordellen schon lange nicht mehr nachts ablaufe. Die Mittagszeit sei es, in der Hochbetrieb herrsche. "Schatz, ich bin dann mal beim Geschäftsessen", sei eine beliebte Ausrede. Na denn Mahlzeit.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Was ist den der Vorwurf?
heimliches Anfertigen von Filmaufnahmen zwecks Erpressung? Heimliche Überwachung der Angestellten während der Arbeit? Verstoß gegen die Preisnagabenverordnung? Kein Hinweis auf Videoüberwachung?

Werner Siebers hat gesagt…

Zur dirigistischen Zuhälterei gehört auch die Überwachung!