Montag, 31. August 2009

BULGARI - Das Ende und die überraschte Kammer

Vor ca. einem Jahr hatte es begonnen, das Koblenzer Bulgariverfahren. Angeklagt waren 8 Personen wegen des Vorwurfes des Menschenhandels und seit Beginn diesen Jahres war es ein wenig wie in dem Kinderreim "10 kleine Negerlein" - nach und nach wurden Verfahren gegen einzelne Angeklagte abgetrennt bis nur noch einer übrigblieb - unser, d.h., des Kollegen Siebers und mein Mandant.

Für heute stand mal wieder das Anhören der Telefonüberwachung auf dem Programm, zu der die Kammer einen Dolmetscher für die rumänische Sprache geladen hatte, da es um Telefonate einer Nebenklägerin (die nie im Zuge der Hauptverhandlung vernommen werden konnte, da sie nicht erreichbar war) ging, die nach Angaben ihrer Rechtsanwältin traumatisiert gewesen sein soll, u.a. durch die schlimmen Erlebnisse in dem von unserem Mandanten geführten Etablissement. Die Übersetzung der Telefonüberwachung förderte Erstaunliches zutage. Die Nebenklägerin parlierte überwiegend gut gelaunt mit Landsfrauen und hatte sich auch schon überlegt, demnächst ein Mädchen aus ihrer Heimatstadt nach Deutschland kommen zu lassen, so dass sie selbst nicht mehr würde arbeiten gehen müssen. Man kann freilich nur mutmaßen, welche Art der Beschäftigung vorgesehen war, wird aber jedenfalls anerkennen müssen, dass traumatisierte Frauen in der Regel andere Sorgen haben. Ihre Angaben bei der Polizei im Ermittlungsverfahren, sie habe gleichsam unter der Fuchtel unseres Mandanten gestanden, konnten angesichts der Telefonüberwachung auch nicht mehr nachvollzogen werden. Die Telefonate ergaben, dass sie selbst entscheiden konnte, welche Praktiken sie anbietet und mit welchem Freier sie aufs Zimmer geht. Zuhälterei geht anders.

Nach der Frühstückspause stellte die Staatsanwaltschaft den Antrag, das Verfahren nach § 153 Abs. 2 StPO, also ohne Auflage, einzustellen. Wolle man den Sachverhalt mit einer für eine Verurteilung ausreichenden Sicherheit aufklären, seien weitere, umfangreiche Beweise zu erheben, hieß es unter anderem in der Begründung. Die Verteidigung schloss sich dem an. Die von dem Antrag sichtlich überraschte Strafkammer zog sich zur Beratung zurück und verkündete sodann den Einstellungsbeschluss.

Damit ging ein ereignisreiches Verfahren zwar sehr plötzlich, aber mit einem für alle Seiten gut vertretbaren Ergebnis zu Ende. Es war der 50. Hauptverhandlungstag, übermorgen hätte sich der Prozessbeginn gejährt und ich bin ein ganz klein wenig traurig, denn es hat trotz allem Freude gemacht, in diesem Verfahren zu verteidigen. Das lag nicht nur an meinem Kollegen Werner, dem Kantholz, sondern auch an einem Oberstaatsanwalt, der ein offenes Wort nicht scheute und an der Kammer, die ruhig und sachlich verhandelte.

4 Kommentare:

Tilman Hausherr hat gesagt…

Hat das Gericht was über die Kosten gesagt?

Das ganze Verfahren kommt mir vor als "it started with a bang, it ended
with a whimper".

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

Der Angeklagte trägt seine notwendigen Auslagen, die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Das ist eine im Rahmen von Einstellungen übliche Kostenfolge.

Tilman Hausherr hat gesagt…

Diese "übliche" Folge führt leider dazu, dass die Staatsmacht ungestraft bei irgendwelchen "unbeliebten" Leuten (hier: Betreiber eines "Etablissements", es könnte aber auch ein Umweltschützer oder Staatskritiker oder "Querulant" sein) einen Vermögensnachteil zufügen kann, da die Staatsmacht nicht die Kosten für die Verteidigung der erfolglosen Anklage tragen muss.

Es ist natürlich Spekulation, aber ich wage die Vermutung dass so eine gute "langer Atem" Verteidigung (die letzendlich den Schwachpunkt der Anklage erwischt, den die StA vermutlich die ganze Zeit wusste) nur möglich war bei einem Mandanten der Tagessätze zahlen konnte. Ein "kleinerer" Mandant hätte sich wohl auf einen deal einlassen müssen.

So hat die Gerechtigkeit ein bitteren Nachgeschmack.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

Zu den notwendigen Auslagen zählen nicht die Kosten der Pflichtverteidigung, sondern nur die Wahlverteidigergebühren. Damit kann sich auch ein mittelloser Angeklagter einen "langen Atem" erlauben, dem ein Pflichtverteidiger beigeordnet wurde. Oft scheitert das mit dem langen Atem übrigens beim Angeklagten selbst und nicht bei der Verteidigung. Man muss schon gute Nerven haben und/oder sehr stur sein um über einen derart langen Zeitraum ein Verfahren gegen sich ertragen zu können.