Montag, 30. November 2009

Kein Anspruch auf grimmig dreinblickenden Richter

Der Kollege Vetter berichtete von einem Befangenheitsantrag gegen eine lächelnde Richterin, der folgerichtig zurück gewiesen wurde.

Mich erinnert das an einen Fall, der vor Jahren eine Strafkammer des Koblenzer Landgerichts beschäftigte. Ein Kollege hatte für seinen Mandanten einen Befangenheitsantrag gegen einen Richter angebracht, weil dieser grinste während der Kollege einen Beweisantrag verlesen hatte.

Dem Antrag wurde nicht stattgegeben. In der Begründung hiess es u.a., dass ein Angeklagter keinen Anspruch auf einen grimmig dreinblickenden Richter habe.

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