Dienstag, 10. November 2009

Richterliche Milde und eine enttäuschte Schulklasse

Die richterliche Milde durfte heute Morgen meine Mandantin erfahren. Laut Anklage soll sie jahrelang mit einem Mann zusammengelebt, ohne dies den Behörden, die für die Zahlung von Wohngeld etc. verantwortlich waren, mitgeteilt zu haben. Ein recht klassischer Fall von Leistungsbetrug also. Eine einschlägige Vorstrafe brachte sie mit.

Im Rahmen einer Verständigung wurde meiner Mandantin für den Fall der geständigen Einlassung eine Freiheitsstrafe von maximal 8 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, in Aussicht gestellt. Die Anklage wurde auf einen Tatzeitraum von einigen Monaten begrenzt und der Sachbearbeiter der ARGE musste nur noch kurz als Zeuge gehört werden.

Die Verurteilung zu 6 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, mit der Auflage, den der ARGE entstandenen Schaden in monatlichen Raten à 100 Euro zurückzuzahlen, stellte ein durchaus mildes Urteil dar.

Im Sitzungssaal befand sich übrigens eine Schulklasse. Schüler, die "Gericht" nur aus dem nachmittäglichen TV-Programm kennen, schauen üblicherweise ganz enttäuscht drein, wenn sich die Prozessbeteiligten nicht anschnauzen, keine Überraschungszeugen auftauchen und der Angeklagte auch nicht aussieht als komme er gerade aus einem Szenelokal. Das war hier nicht anders. Meine Mandantin war hingegen positiv überrascht davon, dass es nicht zuging wie bei Fernsehrichters.

Keine Kommentare: