Freitag, 29. Januar 2010

Schleuserverfahren - Videotermin und Dolmetscher Nr. 5

Im Schleuserverfahren sollte heute ein kurzer Termin stattfinden und da der einzige Dolmetscher, der Ishan zu beherrschen scheint, leider nicht da ist, wurde einer für die englische Sprache beordert, der - kaum zu glauben - tatsächlich halbwegs unfallfrei diese Sprache beherrschte.

Es wurden Urkunden verlesen und ein Video abgesehen, das einen der Angeklagten am Flughafen mit einer weiblichen Person zeigen soll. Die entsprechende Stelle ist schnell gefunden.

Am oberen Bildschirmrand sind neben vielen anderen Leuten tatsächlich zwei Personen zu erkennen, die den Bildschirm von links nach rechts durchkreuzen. Einer von ihnen soll der Hauptangeklagte sein. Während das Gericht feststellt, dass man zwar nicht wirklich viel erkennen kann, die männliche der beiden Personen aber Herr X. sein könnte, scheint der Oberstaatsanwalt da bessere Augen zu haben. Er hat Herrn X. sicher erkannt. Ich zweifle daran, ob meine Linsen noch die richtige Stärke haben, kann ich doch nur erkennen, dass die eine Person ein Mann und die andere eine Frau ist. Meinem Kollegen scheint es ähnlich zu gehen.

Erfreulicherweise kommt es nicht darauf an, ob der Mann Herr X. ist oder nicht, denn Herr X. hat schon am ersten Verhandlungstag erklärt, dass er seine Schwester nach Deutschland eingeladen und diese am Flughafen abgeholt habe. Was offen blieb: woher stammt das Tape? Überwachungskamera des Flughafens oder Obersavationsvideo der Polizei? Auch diese Frage sicherlich spannend, aber letztlich von untergeordneter Bedeutung.

Demnächst geht´s weiter - mit Nr. 4 und weiteren Telefonaten.

Mittwoch, 27. Januar 2010

Rosenmontagstermin

Es gibt tatsächliche Gerichte im Rheinland, die auf Rosenmontag terminieren.

Mein Mandant hatte die Ladung offenbar vor mir zugestellt bekommen und rief ganz aufgeregt an. Er sitze im Elferrat und sei daher während der Karnevalstage unabkömmlich. Ob es ausreiche, wenn der Präsident des Elferrates ihm das bescheinige.

Ich stelle mir kurz vor, wie der Richter wohl auf die "Entschuldigung" eines Karnevalspräsidenten reagieren würde und ehrlich gesagt wäre ich gespannt, wie er damit umgeht. Scherzend meine ich zu dem Mandanten, dass der Richter sicher mit sich reden lasse, wenn man ihm einen Orden auslobt und kann ihn gerade noch davon abhalten, die Übersendung eines solchen zu veranlassen. Nachdenklich stelle ich fest, dass Karneval für manch einen eine verdammt ernste Angelegenheit ist.

Meinen Mandanten konnte ich beruhigen, denn auch ich stehe an Rosenmontag nicht für einen Hauptverhandlungstermin zur Verfügung. Wer - wie ich - mit Karneval nichts anzufangen weiß, tritt am besten spätestens an Schwerdonnerstag die Flucht aus dem Rheinland an.

Dienstag, 26. Januar 2010

Mal eben so...

... will ein Anrufer wissen, was er denn da machen könne, wenn er verurteilt worden sei, selbst Berufung eingelegt habe, allerdings beim falschen Gericht und er nun mitgeteilt bekommen habe, dass seine Berufung unzulässig sei.

Was er hätte machen sollen (Anwalt mit Einlegung der Berufung beauftragen oder die Rechtsmittelbelehrung gründlich durchlesen), habe ich ihm mitgeteilt. Die weitere Beratung habe ich davon abhängig gemacht, dass er mitsamt einem Gebührenvorschuss vorbeikommt. Ich hatte das Wort "Gebührenvorschuss" noch nicht ganz ausgesprochen, als er das Gespräch beendete.

Vielleicht hat er sich gedacht, dass es für ihn unwirtschaftlich ist, Telefongebühren zu verschwenden, wenn am anderen Ende jemand dran ist, der ihn nicht kostenlos vertreten möchte.

Montag, 25. Januar 2010

Wenn der Mandant den Termin versäumt...

... kann es schon mal sein, dass man als Pflichtverteidiger allein im Termin sitzt und die Berufung dann verworfen wird, § 329 StPO.
Mein Mandant war zwar ordnungsgemäß geladen, aber auch nach 30-minütiger Wartezeit nicht erschienen. Ich kann nur mutmaßen, woran es lag, dass er nicht erschienen ist. Verschlafen, im Stau gestanden, erkrankt oder schlicht vergessen?

Je nachdem, aus welchem Grund er gefehlt hat, macht ein Wiedereinsetzungsantrag Sinn.

Die Wartezeit war dank eines Gesprächs mit Staatanwältin und Protokollführer ausschließlich über Dinge außerhalb des Strafprozesses ausgesprochen kurzweilig.

Mittwoch, 20. Januar 2010

Au weia - Forderung nach "härteren Gesetze gegen Kinderschänder"

Es ist eine tolle Sache, über Internetplattformen z. B. alte Schulfreunde wiederzufinden.

Bisweilen kann man sich aber nur wundern, welche unreflektierten Sprüche erwachsene Leute in ihr "Profil" aufnehmen und am Ende noch dazu auffordern, es ihnen gleich zu tun.

Beispiel gefällig?

"Bitte um Beachtung! - Für Rauchen unter 18 bekommt man eine Verwarnung. - Für unangeschnalltes fahren eine Geldstrafe. - Für Mord ein paar Jahre. - Bei Waffenhandel eine minimale Gefängnisstrafe. - Als Raubkopierer bis zu 5 Jahre und saftige Geldstrafe. Doch wenn man ein Kind vergewaltigt, bekommt man eine sinnlose Therapie??? Darum, HÄRTERE GESETZE GEGEN KINDERSCHÄNDER! Wenn auch Du gegen Kindesmissbrauch bist und für härtere Strafen, kopiere diesen Text in Dein Profil!"

Die Syntax- und Rechtschreibfehler liefern einen Hinweis darauf, dass der Urheber in der Schule nicht ganz richtig aufgepasst hat, während die juristischen Behauptungen vermuten lassen, dass es um sein diesbezügliches Wissen noch schlechter bestellt ist als um die Deutschkenntnisse.

Keiner meiner Mandanten, die wegen Missbrauchs verurteilt wurden, hat eine "sinnlose Therapie" bekommen. Die Realität sieht anders aus: die Strafe wird bis zum letzten Tag abgesessen und dann wird der Verurteilte aus der Haft entlassen.
Was die angeblich "minimale Gefängnisstrafe bei Waffenhandel" anbelangt, empfiehlt sich ein Blick ins WaffG um festzustellen, dass man landläufig unter "minimal" etwas Anderes versteht und die "paar Jahre" bei Mord sind nach dem StGB noch immer eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Freilich bleibt es jedem unbenommen, "härtere Gesetze" zu fordern. Ich frage mich allerdings, ob diese ein probates Mittel gegen Vergehen und Verbrechen (gleich welcher) Art sind und ich bezweifle, dass man mit einem Aufruf wie dem Vorstehenden das erreicht, was man fordert. Ernste Themen erfordern, dass man ernsthaft an sie herangeht.

Abschließend noch ein Link zur Berliner Charité für interessierte Leser: http://www.kein-taeter-werden.de/

Dienstag, 19. Januar 2010

§ 63 StGB oder: Verteidigung bei Therapiestillstand

Bei aller Professionalität gibt es bisweilen Mandanten, die einem aufrichtig leid tun. Einer davon ist seit seinem 16. Lebensjahr nach § 63 StGB in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Inzwischen ist er 27.

Die Strafvollstreckungskammer ist in letzten Anhörungstermin meinem Antrag auf Einholung eines externen Sachverständigengutachtens nachgekommen, nachdem diejenigen der Klinik sich seit Jahren in etwa gleich lesen. Tenor: schlimme Erkrankung, keine Einsicht, kein Fortschritt, mit anderen Worten: Stillstand. Die Klinik ist mit ihrem Latein am Ende.

Der Externe schlägt vor dem Hintergrund des Therapiestillstandes einen Wechsel der Therapieeinrichtung vor. Begründung: Therapeutisches Personal noch unverbraucht, Chance für einen Neuanfang, kritische Hinterfragung der Medikation. Zudem schlägt er vor, eine Elektrokrampftherapie durchzuführen.

Klingt alles sehr vernünftig und nachvollziehbar.

Ich fordere vor dem nächsten Anhörungstermin eine schriftliche Stellungnahme der Klinik an, damit ich nicht Gefahr laufe, dass es im Anhörungstermin heisst, man habe sich noch nicht wegen des externen Gutachtens besprochen.

Die Stellungnahme kommt und übertrifft meine Erwartungen. Nach Auffassung der Klinik würde eine Verlegung die Anpassungsfähigkeit meines Mandanten übersteigen und eine Elektrokrampftherapie sei nicht indiziert. Kein Wort dazu, wie die Klinik weiter zu verfahren gedenkt, keine Auseinandersetzung mit den Argumenten des Gutachters und auch kein Wort darüber, dass man therapeutisch überhaupt nicht in der Lage wäre, eine Elektrokrampftherapie durchzuführen.


Macht nichts, wertes Klinikpersonal. Wir können das alles demnächst in Ruhe erörtern. Ich bereite mich schon mal vor.

Ich kann nur im Sinne meines Mandanten hoffen, dass die Strafvollstreckungskammer ebenfalls zu der Auffassung gelangt, dass mein Mandant da, wo er jetzt ist, austherapiert ist und ihm der weitere Verbleib dort erspart bleibt. Vielleicht findet sich eine Einrichtung, die trotz schweren Krankheitsbildes in der Lage ist, eine woraus auch immer bestehende Therapie durchzuführen, bei der sich Erfolge verzeichnen lassen.

Donnerstag, 14. Januar 2010

Beweisanträge made in JVA

Ich mag ihn, den mündigen einsitzenden Mandanten. Den, der weiß, was er will, der Argumenten zugänglich ist, der mich mit allen erforderlichen Informationen versieht und nicht selbstständig mit Staatsanwaltschaft und Gericht korrespondiert.

Fernab von diesem Idealtypus gibt es immer wieder mal Aussreisser. Meist handelt es sich um Herrschaften, die aus einem halbwegs geordneten Leben heraus plötzlich die Gastlichkeit einer JVA geniessen und es dort sehr schnell mit Leuten zu tun bekommen, die nicht zum ersten Mal inhaftiert sind und bisweilen vorgeben, mehr Kenntnisse vom Strafrecht zu haben als die meisten Verteidiger. Dies stimmt sicherlich was die Durchführung von Straftaten anbelangt, aber materiellrechtlich und prozessual tun sich bei den von diesen Herrschaften durchgeführten "Knastberatungen" immer wieder Lücken auf, die im Ernstfall dazu führen, dass ein Verteidiger strategisch ins Rudern kommt.

Ein Mandant hat sich durch die vom Gericht gesetzte (unbeachtliche) Frist zur Abgabe von Erklärungen und Beweisanträgen nach erfolgter Beratung durch einen "erfahrenen Zellengenossen" dazu hinreissen lassen, eine ganze Reihe Beweisanträge (die meisten davon unzulässig) zu verfassen.

Jetzt die gute Nachricht: er hat sie mir geschickt, nicht dem Gericht. Ich werde ihm beim nächsten Besuch sagen, dass selbst erfahrene Zellengenossen immer mal wieder gut dafür sind, Anderen durch ihre Beratungen einen Bärendienst zu erweisen.

Die Sau, die an der Eichel kratzt

Manchmal gibt es lustige Schreibversehen.

Eine Kollegin fragte über eine Mailingliste, ob sie ein bestimmtes Verhalten eines Kollegen tolerieren solle oder ob eine Eingabe bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer vorzugswürdig sei. Einerseits denke sie oft an die Eiche und die Sau, die sich daran reibe, andererseits sei das Verhalten des Kollegen ziemlich unverfroren.

Ein Kollege postet als Antwort Folgendes: "Lassen Sie die Sau weiter an der Eichel kratzen!"

Ich weiß, liebe Leser, es IST albern und vielleicht auch ein wenig gemein über das Missgeschick anderer Leute zu lachen. Das hat Loriot schon an anderer Stelle feststellen lassen. Aber das Schreibversehen, so es denn eines war, ist schon komisch.

Mittwoch, 13. Januar 2010

Sozialer Trainingskurs? Den gibt´s hier nicht!

Ein Jugendlicher, zum Tatzeitpunkt gerade mal 17 Jahre alt, hatte sich vor dem Jugendrichter wegen einer Körperverletzung zu verantworten.

Mein Eindruck war, dass er, obgleich intellektuell durchschnittlich begabt, sozial auf dem Stand eines Kindes ist, weshalb ich im Plädoyer anregte, ihm die Weisung zu erteilen, an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen.

Das Gericht zog sich zur Beratung zurück. Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe, die ihrerseits Sozialstunden angeregt hatte, sprach mich an und meinte, dass ein sozialer Trainingskurs eigentlich genau das Richtige für meinen Mandanten sei. Problem sei aber, dass solche Trainingskurse nicht zustandekämen, weil zu wenig Teilnehmer vorhanden seien. Das wiederum liege daran, dass die meisten Jugendrichter es bevorzugten, Sozialstunden zu verhängen. Die Einrichtungen wiederum, bei denen Sozialstunden abgeleistet werden könnten, seien mit Jugendlichen und Heranwachsenden aber randvoll, so dass manche Verurteilten nicht in der vom Gericht festgelegten Zeit ihre Sozialstunden ableisten könnten, sondern Verlängerungsanträge stellen müssten bis wieder Kapazitäten frei seien.

Ein junger Mensch, der hierzulande straffällig wird, wird in der Regel nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) bestraft, das nicht wie das Erwachsenenstrafrecht (StGB) nur Geld- und Freiheitsstrafen kennt. Dem JGG liegt der Gedanke zugrunde, dass bei jungen Menschen in puncto Erziehung noch nicht Hopfen und Malz verloren sind, weshalb es eine ganze Reihe von Maßnahmen vorsieht, die seitens der Jugendgerichte verhängt werden können und von denen jede einzelne Sinn macht.

Wie gesehen, werden manche Maßnahmen aber derart selten verhängt, dass die Erfüllung durch den Jugendlichen daran scheitert, dass schlicht keine Kurse angeboten werden.
Vielleicht könnte man dem Dilemma sinnvoll damit begegnen, dass Sozialstunden reduziert werden und daneben mehr Maßnahmen verhängt werden, die gezielt auf den Jugendlichen/Heranwachsenden einwirken, wie soziale Trainingskurse oder Antigewalttrainings.

Mein Mandant hat übrigens 100 Sozialstunden binnen 3 Monaten auferlegt bekommen. Das war im November 2009. Eben rief er an und teilte mit, dass er ab Februar einen Platz habe. Die Ableistung binnen drei Monaten wird also eng und wir werden wohl einen Verlängerungsantrag stellen müssen.

Dienstag, 12. Januar 2010

Herrenklo


Ein Eiweissshake für den ersten Blogleser, der richtig errät, wo die Herren so höflich zum Nähertreten eingeladen werden. ;-)

Talking Ishan for Runaways - auch im neuen Jahr neue Termine

Nicht viel Neues im Schleuserverfahren. Auch im neuen Jahr werden abgehörte Telefonate übersetzt und in die Hauptverhandlung eingeführt.

Die Staatsanwaltschaft hat einen Austausch der Sitzungsvertretung vorgenommen und einen Vorschlag zur Beschleunigung des Verfahrens gemacht: für die folgenden Termine sollen vorab die zu hörenden Telefonate schriftlich übersetzt und allen Beteiligten zugänglich gemacht werden.

Angesichts des Dolmetscherdebakels der vergangenen Monate haben mein Kollege und ich dieser Vorgehensweise zugestimmt mit der Maßgabe, dass Dolmetscher Nr. 4 mit der Übersetzungstätigkeit betraut wird.

Freitag, 8. Januar 2010

Schreiben Sie Ihre Einlassung selbst

Es ist schon erstaunlich, wie manche Kollegen meinen, dass Verteidigung funktioniert. Gestern konsultierte mich ein Mandant, der zunächst einen Kollegen mit seiner Verteidigung bevollmächtigt hatte.

Der macht zunächst mal alles richtig, rät zum Schweigen und fordert die Akte an. Danach aber wird es originell:

Der Mandant erhält eine Art Aktenauszug, wobei Namen und Daten der Personen, die als Zeugen vernommen wurden (diese stehen idR ganz oben auf den Blättern) abgeschnitten wurden. Erläutert wird dies damit, dass "es mir verboten ist, an einen Beschuldigten Namen und Adresse der vernommenen Zeugen weiterzugeben".
Zudem wird dazu aufgefordert "selbst eine Stellungnahme zu den Vorwürfen zu verfassen, damit ich diese an die Staatsanwaltschaft übermitteln kann."

Das kommt dem Mandanten - zu Recht - seltsam vor und er tut das einzig Richtige: er kündigt das Mandat.

Donnerstag, 7. Januar 2010

Die Bierflasche und der Wirt

Es gibt Berufsgruppen, die gefährlicher leben als der Durchschnitt. Wirte gehören dazu.

Ein Wirt versuchte zwei Streithähne voneinander zu trennen. Die Freundin des einen wertete das beherzte Verhalten des Wirts als Angriff auf ihren Schatz und schlug dem Wirt kurzerhand eine Bierflasche auf den Kopf. Erfreulicherweise blieb der Kopf weitestgehend heil und nur die Bierflasche wurde zerstört. Keine Frage - die Aktion hätte böse ausgehen können.

Das räumte auch meine Mandantin reuig in der Hauptverhandlung beim Jugendrichter ein, so dass der Wirt nur der guten Ordnung halber als Zeuge vernommen wurde. Ohne Belastungseifer schilderte er den Tathergang und fügte hinzu, dass die Sache für ihn - nachdem sie sich kurz nach dem Vorfall bei ihm entschuldigt hatte - erledigt sei. Er habe eine Beule und eine Prellung gehabt, nichts Ernstes also.

Trotzdem das Gericht wegen der Schwere der Tat in Erwägung gezogen hatte, meine Mandantin zu einer Jugendstrafe zu verurteilen, folgte es schließlich doch weitgehend den Anträge, die vom Staatsanwalt (einer mit Augenmaß) und mir gestellt worden waren und sprach eine Verwarnung aus. Daneben wurden ihr Sozialstunden auferlegt und die Weisung, sich um eine Ausbildungsstelle zu bemühen.

Unabhängig davon, dass das Urteil nur beschränkt anfechtbar ist, hätte es besser kaum laufen können.

Mittwoch, 6. Januar 2010

Der OWi-Richter und die Erbsache

Eine OWi-Sache, in der ich verteidige, zieht sich ein wenig hin.

Zum ersten Termin lädt die Vorsitzende keine Zeugen in der Hoffnung, der Einspruch werde zurückgenommen. Wird er aber nicht.

Beim zweiten Termin sind von drei Zeugen nur zwei erschienen.

Beim dritten Anlauf sind zwar alle Zeugen da, aber eine seitens des Gerichts einzuholende Auskunft der Straßenverkehrsbehörde (Amtsermittlung!) fehlt.

Die liegt bei Termin Nr. 4 vor, bezieht sich aber auf einen anderen Fall.

Danach wechselt die Vorsitzende in ein anderes Dezernat und hinterlässt ihrem Nachfolger u.a. dieses verfahrene Verfahren. Der ruft bei mir an und möchte "auf dem kurzen Dienstweg" wissen, ob der Einspruch aufrecht erhalten bleibe. Er bleibt und ich warte auf die Ladung zum Termin Nr. 5.

Dienstag, 5. Januar 2010

"Pardon" eine Beleidigung?

Da muss der Fußballprofi wohl was falsch verstanden haben:

http://sport.t-online.de/-/id_5028152/pt_self/si_5/topic_12382278/index

Oder hatte er was gegen die Herren Helmut und Heinrich?

Quelle: t-online

Es schreibt der Bezirksrevisor...

... und ich frage mich ein weiteres Mal, ob man als Bezirksrevisor eigentlich eine Art Gratifikation für jeden der Staatskasse gesparten Euro erhält.

Der Fall: ein Mandant war angeklagt worden wegen Hausfriedensbruchs. Nach Einvernahme dreier Zeugen im Rahmen der Hauptverhandlung beim Amtsgerichts stand fest, dass ein Hausfriedensbruch bereits tatbestandlich nicht vorliegt. Demzufolge wurde mein Mandant freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft ging in Berufung und nahm diese nach einiger Zeit wieder zurück. Ich meldete die Mittelgebühren zur Festsetzung an.

Das ist dem Bezirksrevisor aber zuviel. Für die erste Instanz möchte er die Hauptverhandlungsgebühr um 30% mindern und für die Berufungsinstanz um 100%.

Da ich beschlossen habe, mich heute nicht zu ärgern, habe ich die Akte an meine Mitarbeiterin abverfügt, auf dass sie dem Bezirksrevisor schreibe, dass ich die Sache anders sehe.

Montag, 4. Januar 2010

Versicherungsratespielchen

Wenn die Rechtsschutzversicherung des Mandanten auf das Konto des Anwalts zahlt, gibt diese in der Regel nicht nur die eigene Schadennummer an, sondern auch das Aktenzeichen des Anwalts, damit dieser die Zahlung zuordnen kann. Genauso handhaben es Haftpflichtversicherungen, denen gegenüber man einen Schaden des Mandanten geltend gemacht hat. Nicht so die R.-Versicherung. Wenn die überweist, findet sich auf dem Kontoauszug nur deren Schadennummer und damit beginnt ein zeitraubender Ringelreihen.

Entweder man geht alle Akten durch auf der Suche nach der Versicherung als Beteiligter entweder auf Gegnerseite oder als Rechtsschutzversicherung, was mühselig ist oder man bedient sich der kostenpflichtigen Hotline der Versicherung, in der man minutenlang grässliche Wartemusik hören muss um dann bei einem Mitarbeiter zu landen, der mit der Schadennummer sowieso nichts anfangen kann. Dieser Mitarbeiter versucht dann, den zuständigen Schadenssachbearbeiter zu erreichen bzw. zu diesem zu verbinden, was nach einigen weiteren Minuten meist nicht gelingt, weshalb man auf einen Rückruf vertröstet wird.

Im Rahmen des Rückrufs wird zwar zugesichert, dass es sich um ein einmaliges Versehen handelt (was nicht stimmt; vielmehr handelt es sich um eine übliche Vorgehensweise) und man einen Vermerk in die Akte aufnimmt, aber ein paar Wochen später hat man sie dann wieder auf dem Auszug: eine Zahlung der R.-Versicherung ohne Angabe des Aktenzeichens.

Damit schliesst sich der Kreis und das Ratespiel um die Schadensnummer und deren Zuordnung beginnt von Neuem.

Sollte einer der Mitlesenden einen Tipp haben, wie man diesem Spielchen alternativ begegnen kann, bin ich dankbar.