Freitag, 9. April 2010

Eine besorgte Mutter...

... hatte mich angeschrieben und wollte wissen, ob ich bereit sei, ihren Sohn in einer Strafsache vor dem Schöffengericht zu verteidigen und falls ja, welche Kosten bezogen auf Erstberatung und ggf. Verteidigung auf sie zukämen.

Ich antwortete, dass die Kosten einer Erstberatung 190 Euro nicht übersteigen dürften, nannte die gesetzlichen Gebührenrahmen für Vorverfahren, Zwischenverfahren, Hauptverhandlungstermin und fügte hinzu, dass davon abweichend Honorarvereinbarungen geschlossen werden können.

Die Antwort der Dame lautete, dass 190 Euro doch sehr viel seien und wenn man bedenke, dass noch die Kopiekosten für die Akte hinzukämen. Sie habe sich für einen Kollegen entschieden, der deutlich billiger sei.

Hmmm. Für weniger als 190 Euro Akteneinsicht anfordern, Akte durchlesen, Besprechung mit dem Mandanten, kurz - Vertretung im Vorverfahren? Allein die gesetzlichen Mittelgebühren ohne auch nur eine Kopie liegen bei 386,75 Euro.
Entweder die Dame hat den Kollegen gründlich missverstanden oder aber der Kollege bietet tatsächlich Strafverteidigung zum Dumpingpreis an.

Manchmal trifft man solche Leute übrigens wieder, nämlich dann, wenn sie sich einen "billigen" Anwalt nicht mehr leisten können.

43 Kommentare:

RAinBraun hat gesagt…

Ich denke, der Kollege ist einer aus dem Dumpingbereich. Anrufe mit dem Inhalt "Der Kollege macht die Verteidigung in dem Hauptverhandlungstermin für 400,00 Euro brutto, sind Sie billiger?" kommen regelmäpig vor.

Anonym hat gesagt…

ja genau, es ist nämlich VÖLLIg unverständlich wie manche Menschen jeden Cent umdrehen müssen und mqal nachfragen bei euch Anwälten! Völlig hirnrissig!Eure Zeit ist natürlich Gold wert, dass manche Menschen aber nicht einmal 190€ zum leben übrig haben im Monat erscheint natürlich völlig abwägig

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Anonym: Was machen Sie beruflich?

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Kollegin Braun: Es gibt noch eine weitere Variante. Erstmal wird für wenig Geld eine Leistung angeboten, damit das Mandat gesichert ist und dann wird ganz normal abgerechnet.

Katrin hat gesagt…

Ein weiteres Beispiel dafür, dass Anwälte ihre Empathie wohl daheim lassen oder im Laufe ihres Berufslebens gänzlich verlieren und nur den lieben € sehen.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Katrin: Wäre Ihnen ein Anwalt lieber, der zunächst mit günstigen "Tarifen" lockt und am Ende doch das abrechnet, was das Gesetz vorschreibt? Oder dann doch lieber jemand, der von Beginn an sagt, wieviel es kosten wird?

Jedem Handwerker würde man seinen Kostenvoranschlag um die Ohren hauen, wenn er ihn am Ende um mehr als 10% überschreitet.

ra kuemmerle hat gesagt…

@anonym und @katrin: Nur mal so zum Verständnis, es geht um Strafverteidigung. Auch Menschen die jeden Cent umdrehen müssen, sollten es tunlichst vermeiden, sich strafbar zu machen. Tun sie es doch und möchten professionelle Hilfe, verbietet es sich nach meiner bescheidenen Auffassung, dann auf die bösen geldgierigen Anwälte zu schimpfen.

RA JM hat gesagt…

Vielleicht hat die (potentielle) Mandantin sich bei einem Anwalts-Discounter erkundigt. ;-)

@anonym: Haben Sie keinen Frisör, den Sie mit derartigem Unfug beglücken können?

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@RA JM: Wo sie gerade das Handwerk ansprechen: mein Friseur schneidet mir nicht zum Dumpingpreis die Haare. Genauso wenig wie mir "mein" Maler umsonst die Wohnung streicht. Noch nicht mal "meine" Kfz-Werkstatt führt mir die Inspektion zum halben Preis durch. Damit scheint immerhin bewiesen, dass es auch Handwerkern an Empathie fehlt und auch sie mit ihrem Beruf Geld verdienen wollen.
@mein Friseur: bis demnächst. Ich zahle wie immer bar ohne Abzug.

Anonym hat gesagt…

@ra kuemmele

Aber Herr Kollege, meine Mandanten gelten als unschuldig, bis ihre Schuld bewiesen ist. Insofern hat Strafverteidigung nichts mit der Vertretung von Straftätern zu tun... Es gibt auch Unschuldige, die sich keinen Verteidiger leisten können und ohne Verteidiger einem "kurzen Prozeß" ausgesetzt sind.

Ich kann verstehen, daß viele Menschen sich eine Verteidigung nicht leisten können und verbittert sind über die Höhe der Wahlverteidigerhonorare. Insofern ist das in § 137 StPO und Art. 6 EMRK verbürgte Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens eines Verteidigers zu bedienen, ein Sonderrecht für Begüterte, soweit kein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt. Was nützt das Recht auf Verteidigung, wenn man sich keinen Verteidiger leisten kann?

Immer wieder findet man Akten, in denen Menschen mehrfach ohne Wahl- und Pflichtverteidiger zu Geld- oder kurzen Freiheitsstrafen verurteilt worden sind und man später als Verteidiger feststellt: das angeklagte Verhalten war schon aus materiellrechtlichen Gründen nicht einmal strafbar.

Konsequent wäre es daher, wenn man in jedem Fall eine Pflichtverteidiger beigeordnet erhält, wenn man sich keinen Verteidiger leisten kann. Brächte den Staat auch nicht an den Rand des Ruins, betrachtet man etwa die Pflichtverteidigervergütungen, die in den USA üblich sind und von denen man hier nur träumen kann.

Anonym hat gesagt…

Der Pflichtverteidiger wird übrigens erstmal vom Staat bezahlt, sprich von den Steuergeldern, die u.a. auch von den geldgierigen Anwälten gezahlt wurden.

Anonym hat gesagt…

Kaum lässt man mal etwas Kritik walten, schon wird man von oben herab befeuert. Nein ich habe keinen Frisör mein liebe/r RAJM. Traurig dass es menschen wie sie gibt. Ich bin froh dass wir in einem freien Land leben und uns größtenteils noch selbst aussuchen können, welcher Mensch uns verteidigen soll. Ich wollte damit einfach nur sagen, dass man auch wenn man meint die Weißheit mit dem Löffel gegessen zu haben, nicht auf Menschen herabsehen sollte, nur weil sie nicht so einen tollen Kittel tragen oder sich mit dem Recht auskennen. Ich bin "nur" Krankenschwester, würde mir aber niemals anmaßen über Menschen zu urteilen, nur weil sie etwas nicht zahlen können oder schauen wo sie am günstigsten wegkommen. Ich denke meine Arbeit ist mindestens genauso wichtig wie ihre und ich bin unterbezahlt und beschwere mich dennoch nicht, weil ich meinen Beruf nicht danach ausgesucht habe, wie ich am meisten Geld verdienen, so etwas hat auch mit Berufung zu tin oder sollte es zumindest. Aber gut am Ende des tages muss jeder selbst wissen wie er mit seinem Gewissen, sofern eins vorhanden, lebt.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Anonym: Ich gebe Ihnen Recht, dass Berufe im Pflegebereich unterbezahlt sind und ich habe Respekt vor den Leuten, die solche Berufe dennoch ergreifen. Trotzdem klingt Ihre Kritik wenig reflektiert. Wenn man in die missliche Lage gerät, sich eines Verteidigers bedienen zu müssen und dann an jemanden gerät, der sich unterhalb der gesetzlichen Gebühren anbietet oder dies zumindest zunächst vorgibt, dann sollte man fragen, warum der Kollege derart günstig ist. Sicher, theoretisch mag es sein, dass er verteidigt um des Verteidigens willen und nicht um damit Geld zu verdienen. Wahrscheinlicher ist allerdings die von mir beschriebene Variante.
Auch in Ihrer Sparte mag es gute und schlechte Ärzte geben. Ähnlich wie bei Gesundheitsfragen sollte man allerdins auch verfahren wenn es im Rahmen eines Strafverfahrens um die eigene Freiheit geht: am falschen Ende sparen ist da fehl am Platze. Es gibt übrigens genügend Anwälte (ich zähle auch dazu), die Ratenzahlungsvereinbarungen mit Mandanten schliessen, da sie sich durchaus vorstellen können, dass nicht jeder mal eben so auf einen Schlag eine Kostennote zahlen kann. Dem steht aus meiner Sicht nicht entgegen, von Beginn an deutlich zu machen, dass man nicht umsonst und auch nicht zu Dumpingpreisen arbeitet.

RA Müller hat gesagt…

Es ging wohl kaum darum, auf Leute "herabzusehen", die sich einen Verteidiger nicht leisten können.

Man darf aber durchaus bezweifeln, daß Strafverteidigung zu Dumping-Preisen auch nur halbwegs seriös durchgeführt wird. Nahe liegt vielmehr, daß die billige Beratung entweder - wie bereits angemerkt - ein Lockangebot ist, um dann später voll abzurechnen, oder aber darauf hindeutet, daß die Strafverteidigung nur mit halber Kraft betrieben ist. Damit kommt die Verteidigung dann unter Umständen teurer zu stehen als eine "richtige" Strafverteidigung. Die kostet den Verteidiger Zeit, benötigt viel Sorgfalt und gibt es nicht "für lau".

ra kuemmerle hat gesagt…

Wenn ich das nächste mal zum Arzt gehe, werde ich auch mal fragen, ob es nicht ein wenig billiger geht und bei der zu erwartenden Ablehnung dann mangelnde Empathie vorwerfen. Zu den Pflichtverteidigergebühren bleibt noch zu bemerken, dass diese im Fall einer Verurteilung zu den Verfahrenskosten zählen, die der Verurteilte zu tragen hat. Auch der Pflichtverteidiger ist nicht umsonst, was von Kollegen aber gern mal vergessen wird gegenüber dem Mandanten zu erwähnen.

Anonym hat gesagt…

Darum ging es mir garnicht. Sie sollen ihr gesetzlich vorgeschriebenes honorar bekommen, das wird schon seine Berechtigung haben. Mir ging es vielmehr darum, das Menschen verurteilt werden, wenn Sie eben schauen wie sie am günstigsten wegkommen, weil sie es eben auch im normalen Leben nicht anders kennen. Das es für sie vielleicht nervig ist kann ichverstehen, deshalb muss man sich aber auch nicht loben, weil man Ratenverienbarungen anbietet. Das macht jeder zweitklassige Dienstleister und gehört heute zum Leben dazu. Ich möchte sie mal sehen, wenn sie nur 300€ zum leben übrige haben im Monat, ob Sie dann vielleicht nicht auch schauen wo man etwas an günstigsten bekommt, sei es die Kartoffel um die Ecke oder den Anwalt den man braucht. Das ist eine Lebenseinstellung und hat auch mit der Unwissenheit der Menschen zu tun, die nicht das Privileg hatten, Jura studieren zu können um sich mit diesen Dingen auch auseinandersetzen zu können. Ich denke die meisten denken, dass Anwälte ihre Preise selbst festsetzen, daher weht der Wind. Ganz einfach und verständlich, wenn man ein wenig feingefühl für unsere heutige Gesellschaft hat und sich nicht nur auf sein BGB und StGB usw. besinnt.

Anonym hat gesagt…

@ra kuemmerle: ie sind das Beste Beispiel für solche Menschen. Sie verstehen auch nicht wirklich was ich meine, sondern kommen mit lächerlichen Beispielen die von Ihrere Arroganz zeugen

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Anonym: Ich denke, wir beiden finden heute keinen Konsens mehr. Niemand hat Sie verurteilt und niemand hat etwas dagegen, wenn Honorare verglichen werden. Ich verwahre mich allerdings dagegen, mit einer Kartoffel verglichen zu werden.

Anonym hat gesagt…

WEr bitte hat sie mit einer Kartoffel verglichen? Das diente nur als Beispiel. Man kann sich auch anstellen.
Schönen Tag noch

Werner Siebers hat gesagt…

In der Tat mag es bei zweitklassigen Dienstleistern Angebote geben, die der erstklassige Dienstleister nicht bieten kann oder will. Dafür bekommt man dann aber auch keine festkochende Erika sondern nur pappigen Kartoffelbrei.

Anonym hat gesagt…

Es ist ja nicht so, daß ich ob der "üppigen" Honorare, die ich jeden Tag von den weniger Begüterten empfange (Ackermann & Co. melden sich eher selten in unserer Kanzlei) jeden Abend vor der Qual der Wahl stehe, Kaviar oder Hummer zu bestellen.


Niemand erwartet von einem Schreiner, daß er ärmeren Menschen kostenlos oder für "nen Appel und nen Ei" die Wohnung renoviert. Rechtsanwälte werden aber von vielen anscheinend als soziale Einrichtung begriffen, die ruhig einmal kostenlos arbeiten dürfen, weil Ihnen das Geld ohnehin aus jeder Körperöffnung quillt.

Ich beobachte ein klares Mißverhältnis zwischen Zahlungsbereitschaft und Ansprüchen. Je weniger man sich einen Anwalt leisten kann (oder will), desto mehr ist man davon überzeugt, einen gottgebenenen Anspruch auf einen "Staranwalt" zu haben.

Ausnahmen bestätigen allerdings die Regel. Es gibt ganz reizende Mandanten, die wenig zahlen können und sich gerade deshalb sehr dankbar zeigen. Da arbeite ich auch schon mal für einen Blumenstrauß und ein Pfund Kaffee.

Kein Geld und große Klappe geht aber gar nicht.

RA JM hat gesagt…

@ alle - außer anonym: Don’t feed the troll!

Wenn eine offensichtlich völlig verbitterte Leserin dieses Blog dazu missbraucht, unter dem Schutz der Anonymität ihre Vorurteile auszuleben und Ihren Hass auf angeblich arrogante + geldgierige Anwälte abzuladen, sollten wir das einfach nur zur Kenntnis nehmen. Qualität hat ihren Preis und braucht keine Rechtfertigung gegenüber Personen, die preiswert und billig verwechseln.

dpms hat gesagt…

Akteneinsicht zu beantragen, Akte von ReNo kopieren oder günstiger noch einscannen lassen, Mandanten weiterreichen und sagen bittechön, das ist meine Erstberatung, evtl. noch erklären, dass man ein paar Seiten gelesen habe und dazu dies und jenes sagen könne, aber alles weitere einen Verteidigungs-Auftrag voraussetze, dauert kaum mehr als eine Stunde. Dafür € 190,00 zu verlangen, kann man durchaus als teuer verstehen.

Ich erstelle .pdf-Akteneinsicht schon aus Interesse an Strafakten für eine Pauschale von € 75,00, zzgl. € 12 und ggf. bei größeren Akten noch einen kleinen Aufschlag.

Ich kenne sogar einen bekannten Anwalt aus Berlin, der noch viel günstiger ist.


Sie schrieben:
"Hmmm. Für weniger als 190 Euro Akteneinsicht anfordern, Akte durchlesen, Besprechung mit dem Mandanten, kurz - Vertretung im Vorverfahren?"

Wie viel Zeit benötigen Sie für diese Aufgaben?

noch ein RA Müller hat gesagt…

@ RA JM: So isses! Wie sagte schon Herr Nuhr so schön: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten! In diesem Sinne

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@dpms: Verteidigung bedeutet für mich mehr als das Weiterreichen einer kopierten Akte, die ich selbst nicht gelesen habe.

RA Neldner hat gesagt…

Vieleicht sehe ich als "gelernter Betriebswirt" die Sache zu nüchtern aber schlussendlich ist es eine unternehmerische Entscheidung, ob man mit günstigen Einstiegsangeboten ködert um dann ordentlich nachzulegen oder von Anfang an die Karten auf den Tisch legt.

Mandanten, die sich von ersterem blenden lassen, bekommen halt das, was sie verdienen.

dpms hat gesagt…

Ja, das ist mir natürlich klar. Für € 75,00 verteidige ich auch nicht. Aber für € 75,00 kann ich einem Beschudligten helfen, indem ich ihm den Inhalt der Ermittlungsakte besorge.

Ich meine, es wäre besser gewesen, der besorgten Mutter deutlich zu machen, dass Straverteidigung Geld kostet, und eine Erstberatung nur eine kleine Hilfe ist, aber sie für 190 Euro, weiß, was ihrem Sohn vorgworfen wird, soweit dieser überhaupt von der Schweigepflicht entbinden will.

Ein Mandat zur Verteidigung kann ja immer noch dabei rausspringen. Wenn man ganz fair ist, bietet man gleich an, die Gebühren für die Erstberatung auf das Honorar der Strafverteidigung anzurechnen.

Anonym hat gesagt…

Jemand, der nach 5 Jahren Studium (unbezahlt) und 2 Jahren Referendariat (ALG II-Niveau) mäßiges Geld verdienen möchte, ist sicherlich der schlechteste Punkt für eine solche Kritik. Denn durch Strafverteidigung wird man sicherlich nicht reich oder vermögend; da müsste man schon Zivilist werden und bei einem Unternehmen angestellt werden.

Zumindest als Strafverteidiger wird man sich zwangsweise durch den Beruf oft genug selbst unter dem Wert verkaufen, zB durch Verzicht auf Gebühren, kein Vorschussverlangen, usw.

Aber es gibt natürlich auch nicht wenige Anwälte, die wenig für ihr Geld machen. Für das Gegebene (die gesetzlichen Gebühren) nur den Minimalaufwand betreiben. Tja, das gibt es auch und darüber ärgern sich zurecht die Mandanten dann.

Aber genauso gibt es natürlich auch die Anwälte/Verteidiger, die dann mehr als sonst üblich in einem Verfahren geben und auch nur die Mittelgebühr bekommen. Hängt halt mit der Berufseinstellung zusammen.

Es ist mir Rätsel, warum man zB in Sozialrechtsangelegenheiten oder Zivilrechtsangelegenheiten Prozesskostenhilfe bekommen kann (= für arme Menschen keine Kosten), aber im Strafrecht nur unter ganz besonderen Umständen einen Pflichtverteidiger bekommt, wobei die ganzen Alltagsfälle ganz bewusst ausgeklammert werden.

Soll sich doch der dumme arme Bürger selbst verteidigen. Das kratzt etwas am Glauben an den großen gerechten und gütigen Rechtstaat...

Vielleicht rührt da der große Widerspruch in der Diskussion her?

HHmyPearl hat gesagt…

Krank! Hier geht keiner wirklich auf die Probleme der "besorgten Mutter" ein. Verstehen will auch keiner. Zerrissen wird sich nur der Mund (das Maul) über den "Dumping-Anwalt", ohne wirkliche Hintergründe zu kennen. Fakt ist, einen Anwalt kann sich derzeit doch nur jemand leisten, der Kohle hat. Oder eine entsprechende Versicherung hat (und die bezahlen kann). Da hilft auch Ratenzahlung nichts. Die Kosten sind da. Nur gestreckt. Ist bei Otto, Quelle und Hertie so ;-)
Überlegt doch einmal warum es immer mehr Discounter, Sarg-Discounter, Anwalts-Discounter usw. gibt? Das ist glaube ich Euer aller Problem. Ihr bekommt die Realität nicht mehr wirklich mit. Von Ehre, Herz (ganz wichtig!) und Mitgefühl mag ich hier garnicht erst anfangen... In diesem Sinne. Frohe Weihnachten.

Anonym hat gesagt…

Interessant das anscheinend keiner der Anwälte hier auch irgendwann mal arbeiten muss.

ben hat gesagt…

@ alle, die eine Festanstellung haben und jeden Monat ihr Gehalt überwiesen bekommen:

Von Ehre, Herz und Mitgefühl kann man nicht abbeißen.

Bonny hat gesagt…

Die Gebühren wären kein Problem, wenn der Staat für die Verfolgung Unschuldiger haftbar wäre und die Anwaltsgebühren als Schaden auch bei Verfahrenseinstellung ersetzen würde.

Es ist das gute Recht des potentiellen Kunden, sich den billigsten Anbieter zu suchen. Im Bereich der öffentlichen Ausschreibung von Leistungen ist es sogar Pflicht, den billigsten geeigneten Anbieter zu wählen.

Unfundierte Spekulationen über eine mangelhafte Qualität des alternativen Anbieters sind nicht seriös. Das erinnert mich an Autoverkäufer.

Stefan hat gesagt…

Wenn die Regelung tatsächlich lautet, "dass die Kosten einer Erstberatung 190 Euro nicht übersteigen dürften", dann erwarte ich für eine einfache, normale Erstberatung einen Preis deutlich darunter. Nur im Ausnahmefall sollte der erlaubte Maximalbetrag gefordert werden.
Leute, die genau das maximal Erlaubte fordern, hinterlassen bei mir immer einen extrem negativen Eindruck.

Natürlich könnte es auch sein, dass bei einer vernünftigen Kalkulation regelmäßig ein Preis über dem gesetzlich festgelegten Grenzwert gerechtfertigt wäre.
Da ich die Kalkulation aber nicht kenne, bleibt mir nur der negative Eindruck.

Im Übrigen enthält das Kopieren einer Akte für mich keine Beratung, also auch keine Erstberatung. Zumal ich die Kopierkosten extra zahlen muss.
Für 190€ erwarte ich, dass man sich min. 3 Stunden mit meinem Problem und mir beschäftigt. Das gilt für Rechtsberatung genauso wie für Handwerkerleistung.

Nebenbei gesagt, liefern viele Handwerker ihre "Erstberatung" kostenlos. Sie hoffen ja, den Auftrag zu bekommen :-)

Auch den Senf Dazugeber hat gesagt…

@HHmyPearl:
So lange der Anwalt seine Fixkosten bezahlen muss und seine Kanzleiräume, Rechtsprechungsdatenbank, Literatur und sonstige Fixkosten (z.B. Wurstbrot) von deren Anbietern nicht wegen Ehre, Herz (ganz wichtig!) und Mitgefühl umsonst zur Verfügung gestellt bekommt, muss er wohl oder übel angemessen bezahlt werden :)

Patenter_Anwalt hat gesagt…

Um es auf einen Nenner zu bringen:

Es ist wie immer im Leben:
You get, what you pay for...

Gruß,
Patenter Anwalt

Patenter_Anwalt hat gesagt…

@Anonym:

Reich wird man auch als "Zivilist" bei einem großen Unternehmen nicht.
Da muß man schon Partner in einer Großbude sein :-(

Auch den Senf Dazugeber hat gesagt…

@Stefan:

Sie wollen also tatsächlich einen Handwerker mit einem Juristen vergleichen?

Handwerker: Oft Hauptschulabschluss, verdient sein eigenes Geld somit ab ca. 15-16 Jahren.

Jurist: Universitäre Ausbildung, steigt meist erst mit knapp 30 Jahren ins Berufsleben ein, hat davor ein teures Studium gehabt (muss evtl. noch Studienkredit/Bafög zurückzahlen) und ist gleichzeitig erstklassig ausgebildet. Zudem besteht bei seiner Tätigkeit ein enormes Haftungsrisiko.
Wenn was in die Hose geht, will ich den Mandanten mal hören - ein Maler könnte die Wand nochmal streichen...

Und vor diesem Hintergrund differenzieren Sie beim Lohn/Honorar nicht zwischen Handwerker und Jurist?

Mir scheint, Sie haben nicht verstanden, dass eine 190€-Erstberatung nicht bedeutet, der Anwalt "sackt" 190€ ein. Damit bezahlt er erstmal die oben erwähnten Fixkosten, um überhaupt den Mandanten bedienen zu können. Und dann erst wird geschaut, was noch übrig bleibt..

Moritz hat gesagt…

Wenn ein Arzt und ein Anwalt auf eine Party gehen, dann wird beiden regelmäßig von Problemchen berichtet. Der Arzt sagt dann: "Komm doch einfach demnächst mal in meine Praxis." Das geschieht und die Krankenversicherung zahlt. Wenn aber der Rechtsanwalt das sagt und über die Kosten einer Erstberatung informiert, dann wird er regelmäßig blöd angeguckt und gefragt, warum er das denn nicht mal eben so machen könnte...

Im übrigen als ökonomische Überlegung für Strafverfahren: Verurteilt werden kostet auch. Die Geldstrafe heißt nicht so, weil sie mit Blümchen beglichen wird. Wer trotzdem nicht in eine Verteidigung investieren will, bitteschön.

Lars Klenk hat gesagt…

Ich finde, es ist zunächst ein menschlich sehr nachvollziehbarer Vorgang, dass man bestrebt ist, dass für sich günstigste Angebot herauszusuchen. Vor allen Dingen dann, wenns finanziell nicht so rosig aussieht.

Der gemeine Bürger wird dabei doch in den aller meisten Fällen davon ausgehen, dass die Preise nicht festgesetzt sind.
Dass er trotz eines günstigen Angebots nicht zwangsläufig miserable Verteidigung erwarten muss, ist ihm jetzt auch nicht unbedingt vorzuwerfen.
Glaube, ein abgeschlossenes Jura-Studium ist unter den Nicht-Juristen meist mehr wert als unter den Juristen.

Tourix hat gesagt…

Eine Handwerkerstunde (bei den guten)kostet zwischen 36 und 48 Euro (+ Mwst).
Weder die Ärzte, noch die Anwälte bekommen nach meinem Eindruck im Schnitt deutlich mehr.
Dann sollte man noch die weiteren Unkosten abziehen.
Bei dem Handwerker sind es KVs, Anfahrt, Werkzeuge, Werkstatt und Ersatz für "Leerlauf".
Bei den Anwälten und Ärzten sind es die Kosten für die Praxis / Kanzlei, Werkzeuge bei den Ärzten, bei den Anwälten dafür höheren Zeitaufwand und Fahrtkosten, mindestens 1 Gehilfe (Assistent, Reno oder wen auch immer), die gut ausgebildet und nicht billig sind und somit ein wichtiger und wesentlicher Kostenfaktor sind.

Auch die Ausbildung sollte man nicht vergessen. Ein Handwerker dürfte rund 45 Jahre lang arbeiten.
Ein Arzt oder Anwalt höchstens 35 Jahre. Um das auszugleichen müsste ein Anwalt somit ca. 30 % mehr verdienen als ein Handwerker.

Fazit:
Warum gibt es überhaupt noch Leute, die Arzt oder Anwalt werden ?
(Ich bin keiner)

PS: Was ist jetzt mit der Kartoffel ???

Stefan hat gesagt…

@Auch den Senf Dazugeber
Die Handwerker wurden irgendwo oben auf dieser Seite schon ins Spiel gebracht.

Um bei Ihren Zahlen zu bleiben: Da komme ich als Kunde zu einem 32jährigen Handwerker oder zu einem 32jährigem RA. Im ersten Fall habe ich es mit 16 Jahren Berufserfahrung zu tun, im zweiten mit gerade mal 2 Jahren.

Zu den Fixkosten: Waren Sie letzten mal in einer KFZ Fachwerkstatt? Was wird die wohl für Fixkosten für Grundstück und Gebäude, Ausstattung, Materiallager und Personal haben? Und trotzdem wird der Meister (Ausbildungsdauer?) i.d.R. mal einen Blick unter Ihr Auto werfen und eine Erstberatung kostenlos geben.

Damit man mich nicht falsch versteht: ich bin schon immer bereit, für eine gute Dienstleistung Geld zu bezahlen. Und Beratung ist eine Dienstleistung. Ob beim RA, in der Werkstatt oder im Einzelhandel. Nur angemessen sollte es sein.
(Ich gehöre also nicht zu den Leuten, die sich erst im Fachhandel kostenlos beraten lassen und dann billig beim Discounter kaufen.)

Evtl. stelle ich aber auch nur zu geringe Anforderungen an ein anwaltliche Erstberatung. Ich hatte noch nie das Bedürfnis danach.

RA Munzinger hat gesagt…

Ich finde 190,00 EUR noch billig, da in meinen Augen von einer Erstberatung nicht mehr ausgegangen werden kann, wenn der Mandant oder die Mutter im Buero aufgetaucht ist, fragt, ob man etwas machen kann, mit der Aktenanforderung bereits eine taetigkeit nach Aussen erfolgt ist und nach Lektuere der Ermittlungsaklte das weitere Vorgehen besprochen wird.

Auch n' Anwalt hat gesagt…

@ Tourix:

Warum gibt es überhaupt noch Leute, die Arzt oder Anwalt werden ?

Diese Frage stelle sich so manche Angehörige dieser Berufsstände heute auch. ;-)