Donnerstag, 8. April 2010

Schlichte Feststellung

Gerade lese ich in einem psychiatrischen Gutachten zur Feststellung der Schuldfähigkeit eines Angeklagten unter der Überschrift "Biografie":

"Der Vater war Alkoholiker, die Mutter Hausfrau."

Zwar weiß der geneigte Leser damit nicht, welchen Beruf der Vater ausübte, aber informativ ist diese schlichte Feststellung allemal.

3 Kommentare:

RA JM hat gesagt…

Noch nie etwas von einem Berufstrinker gehört? ;-)

Und überhaupt: Ständig besoffen ist auch ein geregeltes Leben! ;-)

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@RA JM: So hab ich´s noch nicht betrachtet. Vielleicht hat´s der Gutachter aber tatsächlich so gemeint?!

Mausflaus hat gesagt…

da fragt man sich, welches von beiden wohl der bessere Job ist ^^