Montag, 5. Juli 2010

Für die Ehe ungeeignet - Teil 2

Fortsetzung des Verfahrens um 80 Gramm Marihuana-Pflanzenteile. Gleiches Gericht, gleicher Richter, immer noch geht es um den Strafbefehl, der satte 200 Tagessätze enthält. Zwischenzeitlich liegt das Gutachten vor. Nicht mal 1 Gramm THC in den 80 Gramm Pflanzenteilen.

"Da muss man sich eine richtig große Tüte bauen um davon was zu merken", stellt der Vorsitzende zutreffend fest. Leider führt diese ebenso schlichte wie wahre Erkenntnis nicht dazu, dass das Verfahren eingestellt wurde.

70 Tagessätze standen am Ende des Verfahrens. Damit wird die Tat nicht in ein Führungszeugnis eingetragen, was ja schon mal was ist (dafür braucht es mehr als 90 Tagessätze), aber für nicht mal ein Gramm THC ist das trotzdem zu viel. Eine Berufung allerdings würde den Mandanten mehr Gerichtskosten und Anwaltshonorar kosten als die Zahlung der 70 Tagessätze.

1 Kommentar:

Manuel D. hat gesagt…

die betreffende Person sollte auf jeden Fall den Dealer wechseln:-)