Donnerstag, 16. September 2010

Die Schöffin des Jahres - ein Plädoyer für mehr Bildung

Meine letzten Ausfläge nach Bayern haben nicht nur zur Erweiterung meiner Sprachkenntnisse im Hinblick auf süddeutsche Dialekte beigetragen, sondern ich habe auch etwas mitgebracht von dort: ein Merkblatt für Schöffen, herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz.

Hätte die Schöffin, die sich gestern beim Landgericht Darmstadt verbal in einer Art und Weise vergaloppierte, dass die Beteiligten sicher geglaubt haben, sie befänden sich in einer dieser nachmittäglichen Gerichtsshows für bildungsferne Zuschauer, wenigstens den Inhalt dieses Merkblattes gelesen und verinnerlicht (ihre Allgemeinbildung schien ja leider nicht ausreichend zu sein), wäre sei heute nicht Schöffin des Jahres und in aller Munde.

In besagtem Merkblatt lautet es: " Schöffen dürfen sich bei der Ausübung ihres Amtes nicht von Regungen der Zuneigung und Abneigung gegenüber dem Angeklagten beeinflussen lassen. Sie haben ihre Stimme ohne Ansehen der Person nach bestem Wissen und Gewissen abzugeben. Fühlen sich Schöffen in ihrem Urteil den Angeklagten gegenüber nicht völlig frei oder liegt sonst ein Grund vor, der Misstrauen gegen ihre Unparteilichkeit rechtfertigen könnte, so haben sie das dem Gericht anzuzeigen."

Das ist kurz und gut erklärt, wie übrigens das gesamte Merkblatt. Zumindest dieses Merkblatt sollte Schöffen zur Pflichtlektüre gemacht werden.

Zudem sollten Schöffen bevor man sie in dieses Amt erhebt, eine Prüfung ablegen über die Grundzüge des Strafrechts und des Strafprozesses. Wer genauso entscheiden darf wie ein Richter, der sollte zumindest den Ansatz einer Ahnung davon haben, wie die Grundlagen der Entscheidung auszusehen haben.

Die Dunkelziffer der Schöffen, die genau Dasselbe denken wie die Schöffin des Jahres, aber zumindest schlau genung sind, es nicht zu äussern, kenne ich nicht. Was aber angesichts ihrer Äusserung nicht übersehen werden darf, ist ein deutlich zutage getretenes Defizit über den Strafprozess einerseits und Grundlagen des Rechtsstaates andererseits.
Hier besteht Nachholbedarf. In jedem Strafprozess wird (auch) über das weitere Leben eines Menschen geurteilt. Ahnungslose Schöffen darf man sich im Interesse der Strafrechtspflege nicht leisten und ebenso wie ein fauler Apfel den ganzen Korb verdirbt, verdirbt diese Schöffin den Ruf vieler anderer Schöffen, die den Inhalt dessen, was im Merkblatt für Schöffen steht, verstanden haben und umsetzen.

(zitierte Quelle: Süddeutsche)

13 Kommentare:

Werner Siebers hat gesagt…

Leider winkt der BGH entsprechende Rügen leider viel zu oft durch.

HD hat gesagt…

Dass Schöffen tatsächlich maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidung hätten, habe ich noch nie gehört. Sicher, dem Gesetz nach ist eine Schöffenstimme gleich viel wert wie eine Berufsrichterstimme. Aber wer wird wohl im Zweifel wen überzeugen?

Martin Overath hat gesagt…

Merkblätter für Schöffen sind dürftig, Seminare finden nicht mehr statt - wenn doch, trägt der Schöffe die Kosten. - Zur Schöffenwahl genügt eine en bloc abgesegnete Liste, die außer dem Namen, Alter, Beruf und Anschrift nichts weiter aussagt. Immerhin wird noch das BZR geprüft. Zur Fahrt zum Gericht müssen Schöffen die StVO kennen, in der HV ist für sie die StPO ein Buch mit sieben Siegel. - So hätte der VRiLG Jens Aßling die "Schöffin des Jahres" Jutta Johanna H. nicht an der Erörterung gemäß § 212 StPO teilnehmen lassen, da Schöffen außerhalb der HV keine Verfahrensbeteiligte sind. Auch hatte er sie nicht als sachverständige Zeugin hinzu gezogen - ihre Einschätzung sprach ja eher für ein Vor-Urteil.

Anonym hat gesagt…

glauben sie wirklich, bildungsferne personen verstehen diese sätze der broschüre? ich wage es zubezweifeln...

Waldbaer hat gesagt…

"Zweifle nicht an dem, der dir sagt er hat Angst, aber hab Angst vor dem der dir sagt, er kenne keinen Zweifel." - Erich Fried, aus "100 Gedichte ohne Vaterland"
http://de.wikiquote.org/wiki/Zweifel

Matthias hat gesagt…

Ich verstehe das Problem gar nicht.
Nehmen wir doch mal an, die Schöffen und der Beisitzer überstimmen den Vorsitzenden.
Der ist doch wohl in der Lage, die schriftliche Urteilsbegründung so abzufassen, dass das Urteil aufgehoben und zurückverwiesen wird.
Übrigens meist auf Kosten des Angeklagten.
Das nennt sich übrigens Rechtsstaat.
Wahrscheinlich hab ich die Ironie nicht verstanden. Ich frag mal Herrn Hold.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Matthias: Sie votieren demnach für die Abschaffung der Schöffengerichte vor dem Hintergrund, dass diese ja doch nichts zu sagen haben und im Zweifel sowieso der/die Berufsrichter das Urteil alleine fällen, und sei es durch die Hintertür der mangelhaften Begründung, die zur Aufhebung und Zurückverweisung führt? Interessanter Gedanke, aber noch haben wir sie ja, die Schöffengerichte, und was spricht dagegen, sie mit Schöffen zu besetzen, die über ein gerüttelt Maß an Kenntnissen verfügen? In keinem Zweitligafußballspiel dürfte ein Schiri pfeifen, der die Regeln nicht kennt.

Martin Overath hat gesagt…

Auf Mitschöffen mit einem von Ihnen gewünschten "gerüttelten Maß an Kenntnissen" warte ich seit fünf Jahren. Es kommen nur berufstypische Kenntnisse (Lehrer, andere Beamte, Hausfrauen) zum Tragen. Da die HV nur einen kleinen Ausschnitt des Gesamtverfahrens ausmacht, kommt den Schöffen auch nur eine entsprechend geringe Rolle zu. - Wer soll die von Ihnen geforderte "Schöffenfahrerlaubnis" bezahlen, wenn schon für simple Fortbildung kein Geld da ist?

kj hat gesagt…

Ich denke zu einer Qualitäts-steigerung der Angemessenheit der Urteile führt die Mitwirkung von Schöffen in der Regel nicht. Es gibt unter den Schöffen sicher auch solche, mit denen sich gut arbeiten lässt andere sind nur Stimmvieh ohne eigene Meinung, manche nur lästig.

Der Nachteil ist das Schöffen-verfahren erheblich länger dauern.
Meist sind Amtsrichter gehalten bei den Hauptverhandlungen Schöffentage die nur alle 2 Wochen sind, einzuhalten. Bei zwei oder drei Angeklagten mit Verteidigern kann dann manchmal erst ein Termin in mehr als 6 Monaten gefunden werden, der allen passt. Serientäter können dann noch viel anstellen, bevor Haft und evt. Therapie die Bevölkerung schützt.

Helmut Karsten hat gesagt…

Danke, für den guten Beitrag und die Anregung zur Diskussion. Leider total überflüssig, da Ri, StA(e) in diesem Lande lebenslang ernannt sind und nicht vom Volke gewählt werden. LOL, obwohl es dann immer heisst "Im Namen des Volkes!" Bull..feathers!!!

Anonym hat gesagt…

@Rueber :
Ähm: Wenn Sie einen kleinen Strafrechtsschein für Schöffen verlangen, kommt das doch auch einem Verlangen nach Abschaffung der Schöffengerichte gleich.
Es ist gerade Sinn und Zweck des Schöffen(un)wesens, das Volk und die Nicht-Juristen als "Korrektiv" gegen eine vermeintlich allzu engsichtige juristische Betrachtung einzubinden - auch wenn natürlich die Entscheidung innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Möglichkeiten ergeht.


Wenn Sie eine juristische Qualifikation verlangen, fällt genau dieser Grund für die Bestellung von Schöffen weg. Únd dann stellt sich die Frage: wieso nicht nur Berufsrichter entscheiden lassen?

Martin Overath hat gesagt…

Mein Großer Strafrechtsschein läßt mich zu dem Entschluß kommen, dass Schöffen Grundkenntnisse des Strafverfahrens haben müssen oder als Staffage/Komparsen am Berufsrichtertisch entbehrlich sind.

hau26hau hat gesagt…

Schöffen sind nur ein (teures) Symbol für die Teilnahme des Volkes an der Strafjustiz. Also m.E. abschaffen.