Dienstag, 14. September 2010

In aller Deutlichkeit - ein richterlicher Hinweis

Mein Mandant hatte einen Autounfall, an dem er keine Schuld hatte. Die Haftpflichtversicherung des Gegners regulierte leider nicht nach dem von uns vorgelegten Sachverständigengutachten, sondern versuchte, meinen Mandanten an eine Werkstatt zu verweisen, die deutlich günstiger war als unser Gutachter dies unterstellt hatte. Dafür handelte es sich bei dieser Werkstatt strenggenommen nicht um einen Kfz-Meisterbetrieb, sondern um eine Lackiererei.

Nun muss es sich ein Geschädigter nicht gefallen lassen, an eine Lackiererei verwiesen zu werden, wenn er sein Auto fachgerecht von einer markengebundenen Werkstatt instandgesetzt wissen will. Also habe ich für den Mandanten Klage erhoben. Der Mandant ist mit seinem Problem der Praxis dieses Versicherers nicht allein, denn diese Versicherung verweist Geschädigte immer an dieselbe Lackiererei.

Anlass genug für das Gericht, einen Sachverständigen damit zu beauftragen, die Lackiererei unter die Lupe zu nehmen und ein Gutachten zu der Frage zu erstatten, ob Reparaturen und Lackierarbeiten dort technisch gleichwertig zu einer Markenwerkstatt durchgeführt werden. Was dabei herauskam, fasst das Gericht in einem Hinweisbeschluss wie folgt zusammen:

"Das Gutachten fiel für die beklagte Haftpflichtversicherung - nun sagen wir - ernüchternd aus. Die Beklagten sollten bei dieser Sachlage zur Vermeidung weiterer Kosten in Erwägung ziehen, die verbleibende Klageforderung anzuerkennen..."

3 Kommentare:

eborn hat gesagt…

etwas umstaändlich, wie das Gericht vorgegangen ist. Einfacher und besser geht es so.


http://www.captain-huk.de/urteile/ag-duesseldorf-die-behauptete-gleichwertigkeit-ist-bereits-vorgerichtlich-ausreichend-darzulegen-urt-vom-28-7-2010-23-c-944009-07-2010/

Anonym hat gesagt…

Das wird die HUK Coburg aber doch wohl nicht hindern, den gleichen Quatsch immer wieder zu versuchen, oder???

RA Michael Langhans hat gesagt…

@1: Ich finde, dass das Gutachten doch der springende Punkt ist: Nicht, weil das Gutachten so wichtig wäre - da ist sicher die Düsseldorfer Entscheidung pragmatiscvher - sondern weils böse Kosten verursacht. Recht so, Kosten sind die einzigen Argumente, die immer erhört werden.