Dienstag, 16. November 2010

Der Kronzeuge und das Lustprinzip

Erst war er noch recht auskunftsfreudig, der Kronzeuge. Als sich dann aber dunkle Wolken über ihm zusammenzogen, zog er es vor, zu antworten, er wolle auf die von der Verteidigung gestellte Frage nicht antworten.

Die Kammer erklärte ihm dann den Unterschied zwischen Zeugenpflicht und Lustprinzip. Unmissverständlich. Daraufhin bequemte er sich dann doch noch zu einer Antwort.

Zu seinem Leidwesen muss er nochmal wiederkommen. Es sind noch so viele Fragen offen...