Donnerstag, 18. November 2010

OWi-Quickie

Ganze 7 Minuten dauerte die Hauptverhandlung in der OWi-Sache heute vormittag.

Die bis knapp unter 1 Promille angeschickerte mofafahrende Mandantin war ohne ihr Verschulden von einem Pkw angefahren worden. Unabhängig von der Frage der zivilrechtlichen Haftung für das zerdepperte Mofa ging es in dem gegen sie gerichteten OWi-Verfahren um ihr Fahren unter Alkoholeinfluss, das mit strammen 750 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot geahndet worden war.

An dem Vorwurf selbst gab es wenig zu deuteln, wohl aber an der Höhe der Geldbuße.

Der Richter sah das genauso, der Einspruch wurde auf die Rechtsfolgen beschränkt, die Geldbuße deutlich herabgesetzt und eine Ratenzahlung bewilligt.

Wie gesagt - 7 Minuten (und das obwohl die einzig geladene Zeugin einen fünfsilbigen Doppelnamen hatte).

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Und wieviel blieb vom Fahrverbot übrig???

Detlef Burhoff hat gesagt…

im OWi-Verfahren gibt es doch fast nur Quickies, die Rechtspfleger gehen bei der Kostenerstattung dann aber immer von erheblichen durchschnittlichen HV-Verhandlungsdauern von 1- 2 Stunden aus. Wo die herkommen, weiß ich nicht.