Freitag, 7. Januar 2011

Das letzte Wort und der Hund

Eigentlich mag ich ja gar nicht, wenn Mandanten wortreich zu einem letzten Wort ausholen, denn die Erfahrung zeigt, dass dabei meist eine Menge Unfug geredet wird, weshalb ich jedem Mandanten sage, dass er sich meinen Ausführungen anschließen soll.

Kürzlich war es anders. Ein Mandant, der durch seine Tat und das sich anschließende Strafverfahren seine Existenz verloren hatte, hatte ein letztes Wort vorbereitet, dass ihm selbst die Tränen in die Augen trieb und bei den übrigen Beteiligten zumindest Betroffenheit auslöste.

Besonders hart traf es ihn, dass seine Ehefrau durch den Umzug in eine kleinere Wohnung gezwungen war, den (großen) Hund abzugeben. Der besonderen Verbundenheit von Hund und Herrchen hatte ich vor längerer Zeit schon mal einen Beitrag gewidmet.

Als Verteidiger kann man noch so gut plädieren, aber man kann selbst nie die Auswirkungen einer Haft und einer ruinierten Existenz so darlegen wie dies der Angeklagte kann.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Hat es denn was genützt?

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

Das stellt sich erst bei der Urteilsverkündung heraus, die noch nicht erfolgt ist.