Montag, 7. November 2011

Abendessen mit dem Staatsanwalt

Manche Mandanten kommen auf seltsame Ideen.

Unlängst schrieb mir ein inhaftierter Mandant, ich solle seinen Fall doch einmal vertraulich mit dem zuständigen Staatsanwalt besprechen. Vielleicht sei ein gemeinsames Abendessen der passende Rahmen, für dessen Kosten er, der Mandant, gerne aufkommen wolle.

Ich habe dem Mandanten geantwortet, dass ich seinen Vorschlag für einen Scherz halte und ihm mit gleicher Post eine Vorschusskostennote geschickt.
Damit habe ich mir Ausführungen dazu erspart, dass Strafverteidigung anders funktioniert als er sich das offenbar vorstellt.

6 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Mit dem Richter kann es funktionieren, muss aber nicht .

Bert Grönheim hat gesagt…

Kaffe in der Gerichtskantine oder Meeting auf dem Flur hätte auch gereicht ;) Der Mandant hat wohl zu viel L.A.-Law gesehen.

Josephine Matularski hat gesagt…

Erfahrungsgemäß sollte man besser mit einem Privatdetektiv die inoffiziellen Liebschaften des zuständigen Ermittlungsrichters fotografisch dokumentieren und die Nachweise zum Haftprüfungstermin bereithalten.

Werner Siebers hat gesagt…

Vorschuss für das Abendessen?

RA JM hat gesagt…

Ein blonder Engel im kleinen Schwarzen beim Candlelight-Dinner, welcher Staatsanwalt könnte da hart bleiben? ;-)

Dumm nur, wenn eine Staatsanwältin zuständig ist.

kj hat gesagt…

Staatsanwälte küsst man nicht!

Wie wäre der Fall wenn Mandant seine Frau zum Candle Light Dinner schickt, der Staatsanwalt das Essen bezahlt und die Frau mit ihm schläft, damit er eine mildere Strafe beantragt.
Wäre das Bestechung?