Freitag, 20. Juli 2012

Die Krawallschachtel und der Leisetreter

In einem Verfahren vor einem LG, in dem ich als Pflichtverteidigerin beigeordnet war, lieferte ich mir einen fast einjährigen, zum Teil zähen Kampf mit Staatsanwaltschaft, Nebenklage und nicht zuletzt auch der Strafkammer. Am Ende des Verfahrens versicherte mir der Vorsitzende glaubhaft, nicht wirklich traurig darüber zu sein, mich fürs Erste nicht mehr zu sehen.

Einige Zeit später beantragte ich beim zuständigen Oberlandesgericht eine sogenannte Pauschalvergütung, d.h., eine Vergütung, die über die Pflichtverteidigergebühren hinausgeht. Eine solche Pauschalvergütung wird üblicherweise zugesprochen, wenn die Sache besonders schwierig und/oder umfangreich war. Bevor das OLG über den Antrag entscheidet, holt es das Votum des Vorsitzenden der Kammer ein.

Dort las ich, dass nach Auffassung des Vorsitzenden "der Aufwand der Verteidigerin, die viele Beweisanträge stellte und sich in dem gesamten Verfahren sehr engagierte, deutlich über dem des Nebenklägervertreters, dessen Stellungnahmen und Aktivitäten sehr überschaubar waren" lag. Deshalb müsse "die der Verteidigerin zu gewährende Pauschalgebühr deutlich über der des Nebenklägervertreters liegen".

Aha. Engagiert. Das klingt freundlich. Ob es auch tatsächlich so gemeint war, weiß ich nicht. Seit ich die Stellungnahme desselben Vorsitzenden in demselben Verfahren zu einem Pauschalantrag des Nebenklägers gelesen habe, hege ich Zweifel. Darin heisst es nämlich, dass das Gericht sich mit einer Vielzahl von Anträgen der Verteidigung zu beschäftigen hatte, was im Wesentlichen "auf die konfrontative Strategie der Verteidigerin" zurückzuführen gewesen sei. Von "engagiert" war darin jedenfalls keine Rede.

Ein Kollege, dem ich davon berichtete, meinte spontan: "Ist doch klar. Du warst die Krawallschachtel und der Nebenklagevertreter der Leisetreter."

Na denn. Besser als umgekehrt.


1 Kommentar:

Werner Siebers hat gesagt…

Alte Krawallschachtel, so kennt man ihn, den Besen aus Ko ;-))))