Donnerstag, 20. Dezember 2012

Aktionsbüro Mittelrhein - Nikolausschöffe ist raus!

Ich hatte hier darüber berichtet, dass ein Befangenheitsgesuch gegen einen Schöffen angebracht worden war, weil dieser am Nikolaustag den beiden Staatsanwälten Schokoladennikoläuse an den Sitzplatz gestellt hatte.

Heute wurde die Hauptverhandlung fortgesetzt - ohne den Schöffen.

Der Vorsitzende begründete die Entscheidung der Kammer nicht weiter, sondern sagte lediglich im Hinblick auf sich selbst sowie seine beiden Beisitzer: "Wir 3 haben zusammen 100 Jahre Berufserfahrung und es ist das erste Mal, dass wir einen Befangenheitsantrag für begründet ansehen."

An die Stelle des Nikolausschöffen ist einer der beiden Ergänzungsschöffen gerückt, so dass der Prozess nicht erneut begonnen werden muss. In großen Prozessen ist es üblich, dass die Kammer mit Ergänzungsrichtern und Ergänzungsschöffen besetzt ist, damit das Verfahren nicht "platz" falls ein Kammermitglied krank wird oder - wie hier - wegen der Besorgnis der Befangenheit ausscheidet.

Der Fall des Nikolausschöffen zeigt, wie schlecht es teilweise um das prozessuale Wissen von Schöffen bestellt ist. Ich frage mich seit Jahren, warum es nicht verpflichtende Lehrveranstaltungen für Schöffen gibt, die diese besuchen müssen, bevor sie über andere Menschen urteilen dürfen.

6 Kommentare:

RAinBraun hat gesagt…
Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.
RAinBraun hat gesagt…

Die gibt es wohl, aber über die Qualität weiß ich nichts.

Tilman Hausherr hat gesagt…

Aber es ist doch im diesem Fall gut, dass es keine "Lehrveranstaltungen für Schöffen" gibt. Sowas hätte ja nur dazu geführt, dass der Schöffe seine Befangenheit verborgen hätte.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Tilman Hausherr: Das wage ich zu bezweifeln.

hau26hau hat gesagt…

Ohne den Ergänzungsschöffen wäre die Besorgung der Befangenheit verneint worden. Welcher Vorsitzende lässt schon gern seine HV platzen.

Anonym hat gesagt…

Irgendeine Form von Bildungsveranstaltungen für Schöffen würde ich durchaus begrüßen. Ich habe auch schon über die Registrierung als möglicher Schöffe nachgedacht, aber mich dagegen entschieden, weil ich der Meinung bin, mein Wissen reicht dazu einfach nicht, um sinnvoll (und nicht nur als Dekoration) da rumzusitzen. Man hat zwar im Laufe der diversen Studienabschlüße viel an juristischen Grundlagenvorlesungen gehört (und je nach Interesse vertieft), und ist auf manchen Gebieten beruflich bedingt sehr tagesaktuell, was Rechtssprechung und Gesetzesstand angeht, aber gerade Sachen wie StPO, wo kommt man damit im normalen Leben in Berührung?