Dienstag, 17. Dezember 2013

Aktionsbüro Mittelrhein: Schiller und die Schwiegermutter

Die bevorstehenden Feiertage sind für Angeklagte, die sich in Untersuchungshaft befinden, und deren Familien besonders belastende Tage. Dies gilt auch für die 7 noch inhaftierten Angeklagten im ABM-Verfahren, die seit mehr als 20 Monaten in Untersuchungshaft sitzen.

Am heutigen Verhandlungstag beantragte ein Verteidiger, den gegen seinen Mandanten bestehenden Haftbefehl vom 24.12. bis 26.12. außer Vollzug zu setzen. Sein Mandant werde sein Ehrenwort geben, am Abend des 26.12. wieder in die JVA zurück zu kehren. Sollte dies dem Gericht nicht ausreichen, bot der Verteidiger an, anstelle des Mandanten für die Zeit, die sein Mandant auf freiem Fuß ist, in die JVA einzurücken. Sein Mandant werde ihn am Abend des 26.12. wieder auslösen.

Nun mag man reflexartig schmunzeln über einen solchen Antrag, aber neu ist der Gedanke nicht, ein menschliches Pfand zu stellen. Schon Schiller setzte sich in der "Bürgschaft" damit auseinander. Jüngeren Datums ist das Schicksal von Robert Campbell, einem britischen Kriegsgefangenen, dem Kaiser Wilhelm II. im Jahre 1916 Haftverschonung gewährte, damit dieser seine kranke Mutter besuchen konnte. Dem Kaiser hatte seinerzeit das Ehrenwort des britischen Kriegsgefangenen gereicht und dieser hatte sich daran gehalten.

Ob die Staatsschutzkammer des Landgerichts Koblenz dem kaiserlichen Vorbild folgen wird, bleibt abzuwarten.

Ein weiterer Verteidiger schloss sich dem Antrag an und stellte sich ebenfalls als Bürge zur Verfügung.

Ganz so weit wollte ein dritter Kollege nicht gehen und bekundete: "Ich schließe mich dem Antrag auch an, möchte mich aber nicht selbst zur Verfügung stellen, sondern meine Schwiegermutter."

Offensichtlich haben auch andere Verfahrensbeteiligte Schwiegermütter zu beklagen und die Vorstellung, diese über die Feiertage in der JVA untergebracht zu wissen, sorgte für allgemeine Heiterkeit.





Freitag, 8. November 2013

Aktionsbüro Mittelrhein - da waren´s wieder 26

Für heute Vormittag war die Verhandlung gegen die 4 Angeklagten vorgesehen, gegen die das Gericht am 05.11.2013 das Verfahren abgetrennt hatte.

Nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Abtrennung am vergangenen Dienstag war alles sehr schnell gegangen. Die Staatsanwaltschaft stellte den Antrag, das Gericht zog sich zur Beratung zurück und verkündete danach den Abtrennungsbeschluss.

§ 33 StPO bestimmt:
 Eine Entscheidung des Gerichts, die im Laufe einer Hauptverhandlung ergeht, wird nach Anhörung der Beteiligten erlassen.

Nachdem keine Anhörung erfolgt und dies gerügt worden war, wurden die abgetrennten Verfahren heute wieder mit dem Ursprungsverfahren verbunden.

Donnerstag, 7. November 2013

Mandate, die die Welt nicht braucht

Der potentielle Mandant war in U-Haft eingerückt. Kein unbeschriebenes Blatt, mehrere Bewährungsstrafen offen, polytoxikoman (vulgo: zieht sich alles rein, was Karussell in der Birne macht). Er bittet mich dringend um einen Besuch, den ich ihm 2 Tage später abstatte.
Zunächst ist die Freude groß.

Er schildert mir, dass es eine Frechheit ist, dass er ist wo er ist und die Haftrichterin nicht mehr alle Latten am Zaun habe. Der habe er gesagt, sie ruiniere seine Drogentherapie, wenn sie ihn einsperre. Ich hake nach. Stationär? Nee, ambulant, bei der Suchtberatung. Da gehe er alle 2 Wochen hin, wenn er es schaffe. Aha.
Das ist nun ungefähr so wie wenn jemand behauptet, er könne Klavierspielen und in Wahrheit schafft er mit Ach und Krach den Flohwalzer.
Ich überlege laut, dass von einer ruinierten Therapie wohl keine Rede sein könne und es auch in der JVA eine Drogenberatung gebe. Das, so der potentielle Mandant, habe die Haftrichterin auch gemeint. Sieh einer an. "Ach" entfährt es mir und die Züge meines Mandanten verfinstern sich.

Einen Anwalt habe die ihm auch gleich beigeordnet, den Herrn N.. Herr N. ist von Hause aus Verkehrsrechtler und wie es zu seiner Beiordnung kam, werde ich nie erfahren, aber sei's drum.

Ich erläutere ihm, dass ich bereit sei, ihn als Wahlverteidigerin zu vertreten. Er ist einverstanden. Von Herrn N. habe er nichts Gutes gehört hier. Den wolle er auf gar keinen Fall.

Bezahlen könne er meine Dienste sobald er wieder draußen sei. Ich erkläre ihm, dass die von ihm angedachten Reihenfolge nicht meine Zustimmung findet und er wird laut. Ein bisschen mehr Interesse und Rücksicht habe er erwartet von mir, ich sei ihm schließlich empfohlen worden.

Es hilft nichts. Ich beende das Gespräch und lasse mir den nächsten Häftling bringen, der auf meiner Liste steht. Es kann nur besser werden.

Als ich einige Zeit später die JVA verlasse, spricht mich am Ausgang ein Bediensteter an. Der Zahlungsunwillige habe eine "Riesenwelle" gemacht, weil man ihn für meinen Besuch, den er weder bestellt noch gewollt habe (hört, hört), aus dem Bett geschmissen habe (es war übrigens 11.30 Uhr als er mir gebracht worden war). Rechtsanwalt N. sei sein Anwalt und nur mit dem wolle er sprechen.
Sicher wird der Kollege N. seine helle Freude haben.




Mittwoch, 6. November 2013

Aktionsbüro Mittelrhein: Da waren´s nur noch 22

Am 88. Hauptverhandlungstag beantragte die Staatsanwaltschaft die Abtrennung des Verfahrens gegen 4 der insgesamt 26 Angeklagten. Die 4, allesamt zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Taten Jugendliche bzw. Heranwachsende, hatten zu Beginn des Prozesses Aussagen gemacht.

Abtrennung unjuristisch formuliert bedeutet, dass das Gericht einzelne Angeklagte aus einem laufenden Prozess herauslösen kann, wenn es der Meinung ist, dass die Anklagevorwürfe, die sie betreffen, hinreichend geklärt (urteilsreif) sind.

Für das Vorgehen nach Abtrennung stellt sich die Frage, welches Gericht für den Fall der Abtrennung von Jugendlichen und Heranwachsenden für das weitere Verfahren zuständig ist.

Schaut man sich das Gesetz an, scheint es eigentlich recht eindeutig zu sein: zuständig für Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender ist ein Jugendgericht. Das wäre hier die Jugendkammer des Landgerichts Koblenz.
Ausnahme von dieser Regel: wenn ein Erwachsener mitabgetrennt würde, bliebe es bei der Zuständigkeit der Staatsschutzkammer, nichts müsste wiederholt werden.

Trotzdem werden die 4 bei der Staatsschutzkammer zu Ende verhandelt. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Antrag auf Abtrennung thematisiert, dass man sich vorliegend nicht am Wortlaut des Gesetzes orientieren, sondern vielmehr im Blick haben müsse, dass der Gesetzgeber wohl infolge eines Redaktionsversehens Absatz 3 des § 103 JGG nicht geändert habe.

Die Verhandlung gegen die Angeklagten, deren Verfahren abgetrennt wurde, findet bereits am Freitag, dem 08.11.2013 statt.

Dienstag, 29. Oktober 2013

Aktionsbüro Mittelrhein: Stinkbombe sorgt für dicke Luft

Eigentlich sollte es ein Verhandlungstag wie jeder andere werden: wir saßen auf unseren Plätzen, das Gericht trat ein, ein Verteidiger stellte einen Befangenheitsantrag, die Sitzung wurde unterbrochen. Im Westen nichts Neues.

Während der Unterbrechung machte sich ein seltsamer Geruch breit.
Hat da jemand ein besonders stinkendes Käsebrot ausgepackt? Schweißfüße? Knoblauch?
Der Gestank wurde immer schlimmer und schon bald glaubte niemand mehr an Schweißfüße und Käsebrote. Erinnerungen an die Schulzeit wurden wach. Stanken so ungefähr damals die Stinkbomben? Es ist aber auch lange her...

Eine halbe Stunde später erschien der Vorsitzende und vertagte wegen des Befangenheitsantrages auf kommende Woche Dienstag und während wir uns anschickten unsere Sache zu packen, rückte die Feuerwehr an. Der Saal wurde geräumt und die Feuerwehrleute, die ihn dann betraten, taten dies mit Atemschutzmasken und weißen Sicherheitsanzügen, was angesichts der Tatsache, dass die meisten der Prozessbeteiligten mehr als eine halbe Stunde im Saal waren, nicht gerade beruhigend wirkte. Notarztwagen rückten an und eh ich´s mich versah, wurde mein Blutdruck gemessen. Der leitende Notarzt war ein Bekannter, den ich lange nicht gesehen hatte und so hatte der Tag zumindest ein kleines Highlight.

Ausgemacht werden konnte eine Flüssigkeit im Zuschauerbereich, die gerade auf dem Weg ins LKA ist zwecks Untersuchung.

Angesichts der Tatsache, dass es mir noch immer gut geht, ich keine Pustelchen im Gesicht habe und auch keinen Haarausfall, gehe ich mal davon aus, dass es eine harmlose Substanz war, die da für dicke Luft sorgte.

Donnerstag, 12. September 2013

Aktionsbüro Mittelrhein: Kugelschreiberbeschlagnahme

Im Rahmen des ABM-Verfahrens finden regelmäßig Eingangskontrollen beim Landgericht Koblenz statt. Ziel dieser Kontrollen ist es, die ins Gerichtsgebäude eintretenden Personen u.a. auf gefährliche Gegenstände zu durchsuchen, so dass beispielsweise mitgeführte Taschen und Rucksäcke Kontrollen unterzogen werden.

Am heutigen Morgen wurde bei meinem Mandanten im Zuge einer solchen Kontrolle ein Plastikkugelschreiber „beschlagnahmt“, der dazu dient, auf dem Touchpad des Laptops zu schreiben.

Die Begründung der eifrigen Beamtin für die Beschlagnahme des Kugelschreibers lautete, dass die Mine spitz und das Teil damit gefährlich sei. Tatsächlich ist die Mine, die komplett aus Plastik besteht, abgerundet und damit weniger spitz als die eines normalen Kugelschreibers. Alles Zetern meines Mandanten half nichts, das Teil wurde nicht mehr hergegeben und sogar in einer Plastikhülle versiegelt. Weitere Schreibgeräte fielen der Kontrolle übrigens nicht zum Opfer.

Der formaljuristisch korrekte Weg, dieses Verhalten zu monieren, besteht darin, eine Eingabe bei der Verwaltung des Landgerichts zu tätigen, was meinem Mandanten zumindest heute sein Schreibgerät nicht wiedergebracht hätte. Folglich musste ich den beklagenswerten Zustand bei der hierfür unzuständigen Strafkammer benörgeln.

Diese zeigte sich überrascht von der Vorgehensweise der Ordnungshüterin und wies souverän einen im Saal befindlichen Wachtmeister an, das Ding in den Sitzungssaal zu schaffen. Es dauerte keine 5 Minuten und der Schreiber war wieder da, wo er hingehörte.

Donnerstag, 5. September 2013

Aktionsbüro Mittelrhein - von Nasenspitzen und Beamern

Eigentlich sollte alles ganz schnell gehen. Einer Zeugin sollten Videoaufnahmen gezeigt werden und sie sollte dazu aussagen.

Da es bei Zeugen immer darauf ankommt, ob deren Aussage glaubhaft ist, müssen die Prozessbeteiligten in die Lage versetzt werden, dies zu beurteilen, unter anderem dadurch, dass sie den Zeugen während der Dauer seiner Aussage beobachten können. In nicht wenigen Seminaren für Strafverteidiger geht es demnach um die Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugen und in diesem Zusammenhang auch um die Frage, ob man einem lügenden Zeugen seinen Hang zum nonchalanten Umgang mit der Wahrheit pinocchiogleich an der Nasenspitze ansehen kann. Das wiederum erfordert freien Blick auf des Zeugen Nasenspitze.

Anders als manch anderer Zeuge war diese Zeugin im Gefolge von bewaffneten Personenschützern und Zeugenbeistand erschienen, so dass neben ihr 4 weitere Personen in ihrem unmittelbaren Umfeld Platz nahmen. Damit die Zeugin während ihrer Aussage auch bis in die letzte der 6 Reihen gesehen werden kann, wird sie mittels Beamer auf eine Leinwand oberhalb des Richtertischs übertragen. Dergleichen Beamer sollte nun aber dazu dienen, das Video zu zeigen. An sich keine große Sache, wenn gleichzeitig gewährleistet ist, dass man die Zeugin ebenfalls sehen kann. Dem war aber nicht so und so hörten wir trotz entsprechender Proteste die Stimme der Zeugin aus dem Off derweil das Video lief.

Die Kammer war der Meinung, dass die für die Zeugin getroffenen Sicherheitsmaßnahmen einer Änderung der Sitzordnung entgegenstünden. Es war nämlich beantragt worden -wie zuvor mit anderen Zeugen geschehen- die Zeugin erhöht zu platzieren.

Die Entscheidung der Kammer lässt sich mit höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht vereinbaren. Mehr als einmal haben sich Obergerichte dazu geräuspert, dass alle Prozessbeteiligten den Zeugen während seiner Aussage sehen können müssen.

Gerne hätte ich die Rechtsprechung um die Entscheidung bereichert, dass diese Grundsätze auch bei besonders gefährdeten Zeugen gelten, aber dazu wird es nicht kommen, da die Kammer meinem erneuten Antrag, entweder die Zeugin nebst ihrem Gefolge erhöht zu platzieren oder aber die Leinwand so aufzuteilen, dass man einen geteilten Bildschirm hat, stattgegeben hat.

Das Gericht nutzte die Mittagspause dazu, eine zweite Leinwand und einen zweiten Beamer zu beschaffen, so dass fortan Zeugin und Video geschaut werden konnten. Das ist streng genommen sogar mehr als ich beantragt hatte und es zeigt, dass die Kammer sich -wenn schon nicht mein Genörgel- so aber doch die herrschende Rechtsprechung zu Herzen genommen hat.

Der für den Fall der Abweisung weiterführende Antrag, für dessen Vorbereitung ich die Mittagspause genutzt hatte, musste nicht gestellt werden.

Mittwoch, 4. September 2013

Zeugentypen. Heute: der Anarchist

Der Anarchist ist anders als der Klassenclown wenig mitteilsam und er sieht auch anders aus. Nicht nur anders als der Klassenclown, sondern auch anders als große Teile der inländischen Bevölkerung.

Seine Frisur gibt Auskunft darüber, dass Filzen nicht nur bei Angehörigen der alternativen Szene verbeheimatet ist und sein Kleidungsstil entspricht dem, den ich - wäre ich Richter - zum Anlass nehmen würde, den Zeugen nach Hause zu schicken, damit er sich dem Anlass entsprechend kleidet. Alleine aus praktischen Erwägungen heraus wäre es jedoch wenig probat, den Zeugen "nach Hause" zu schicken, da er über einen festen Wohnsitz nicht verfügt.

Er nimmt Platz, wobei er mit dem Hinterteil so nah Richtung Stuhlkante rückt, dass er droht, vom Stuhl zu rutschen und unwillkürlich denkt man an ein nasses Handtuch nach dem 2. Schleudergang.
Sein Blick ist betont gelangweilt, er selbst genervt, weil er als Anarchist keinen Zweifel daran lässt, dass er viel lieber entspannen würde als sich den Fragen des Gerichts und sonstiger Prozessbeteiligter zu stellen. Fragen werden daher gerne so kurz wie möglich beantwortet, gerne auch nuschelnd und in den seltensten Fällen erinnert er sich an Vorgänge, die länger als eine Woche zurückliegen.

Immerhin lässt er die Zuhörer wissen, dass Anarchie eine Utopie ist, was ihn nicht davon abbringt, sie für den Idealzustand menschlichen Zusammenlebens zu halten.

Finanzpolitisch ist er schwer auf Zack. Steuern gehören abgeschafft. Er selbst ist da übrigens auf einem guten Weg, denn da er keinen Beruf erlernt hat und auch noch nie gearbeitet hat, hat er noch nie Steuern gezahlt, was ihn freilich nicht davon abhält, aus Steuermitteln ALG zu beziehen.
Wenn er nicht gerade keine Steuern zahlt, geht er gerne auf Demos, vorzugsweise "für Asylanten".

Als Verteidiger (und Steuerzahler) ist man erleichtert, wenn seine Vernehmung abgeschlossen ist. So viel "Null Bock" verteilt auf relativ wenig Lebendgewicht ist wirklich schwer verdaulich.













Freitag, 23. August 2013

Aktionsbüro Mittelrhein: Prosaischer Antrag und lyrische Erwiderung

"Da kann ich mir keinen Reim drauf machen", war unter vielen Verteidigern im Aktionsbüro-Mittelrhein-Verfahren die Reaktion auf den Antrag des Verteidigers eines Angeklagten. Der Verteidiger hatte beantragt, das Verfahren gegen seinen Mandanten, der umfassend ausgesagt hatte, nach § 45 JGG einzustellen. Da diese Vorschrift im Vorverfahren gilt (wir aber zum Zeitpunkt der Antragstellung ziemlich genau ein Jahr hauptverhandelten), ist es in der Tat schwierig, sich auf den Antrag einen Reim zu machen. Vielleicht zielte er eher darauf ab, die persönliche Situation des Angeklagten zu beleuchten. So wurde unter anderem dargestellt, dass man im Winter bei "Eis und Schnee" über die Autobahn nach Koblenz anreise. Nun befindet sich mein Mandant nicht (mehr) in Haft, aber würde ich einen der noch Inhaftierten verteidigen, wäre mir spätestens an dieser Stelle ein imaginärer Kragen geplatzt, da ich davon überzeugt bin, dass die noch inhaftierten Angeklagten auch widrigste Witterungsbedingungen gerne in Kauf nehmen würden, wenn sie die Zeit außerhalb der Hauptverhandlung bei ihren Familien verbringen dürften. Soweit meine prosaische Stellungnahme zum Geschehen.

Mein Kollege Dr. Björn Clemens, dessen Mandant sich weiterhin in Untersuchungshaft befindet, hat zu dessen Situation einerseits und in Erwiderung auf den Antrag andererseits in lyrischer Form erwidert und zwar wie folgt:


Was ich im Saale letztens hörte
Ein wenig mich doch leis empörte
Dem muß ich was entgegenstellen
Ich hoff, der Vize wird nicht bellen

 
Mit Schmeichel kann ich nicht entzücken

Die Tränendrüse auch nicht drücken

Mich in den grauen Staub nicht werfen

Und auch den Rechtskampf nicht entschärfen

 

Erwartend, dass Herr D. nicht weine,

Versuch ich mich wie Heinrich Heine

Denn des Gerichtes jüngstes Treiben

lässt sich nur mit Humor beschreiben

 

In einem Jahr konnt man erleben

Des hohen Rechtes wahres Streben

Doch steht nicht viel in den Bilanzen

Seht her im Großen und im Ganzen:

 

Wo Koblenz liegt im deutschen Lande

Gehts gegen kriminelle Bande

Mit Pomp und Mediengetöse

Bekämpft der Staatsanwalt das Böse

 

Wir traten häufig auf der Stelle

Die Zeugen kaum besonders helle

Der Hauptverdacht blieb ungekläret

Was offenkundig keinen störet

 

Und als das erste Jahr zu Ende

Da ruft ein Anwalt nach der Wende

Dort in der großen Staatsschutzkammer

Beklagt er seinen Katzenjammer

 

Betrübter Stimmung gibt er kund

Sein Schützling leide wie ein Hund

Er stehe krankhaft unter Streß

Drum müß er raus aus dem Prozeß

 

Die Lösung hat er schnell parat

Denn für des Jünglings Femetat

Man die gerechte Prämie kennt

Verfahrensteil wird abgetrennt

 

Zu rechter Zeit hinausgestiegen

Die Strafen lasset andre kriegen

Hat er doch wie gewünscht gesungen

In Unsrem Ohr hats schal geklungen

 

Denn ob er noch so furchtbar leidet

Zusammenhalt und Ehre meidet

Laßt mich ganz laut und deutlich sagen

Die Haft ist auch nicht leicht zu tragen

 

Die Tage meines Schützlings schwinden 

Bedrückend hinter Stahlgebinden

Er hat dies Jahr nicht nur gesessen

Inzwischen kämpfen wir ums Essen  

 
Darum verlang ich vom Gericht

Bewilligt jenen Antrag nicht

Bei Gott ist anderes zu tun

Und was das ist, das sag ich nun:

 

Mit diesem solln sie sich befassen

Die Sieben aus dem Knast entlassen

Allmählich ist es überzogen

Mit falschem Maß wird hier gewogen

 
Damit die Männer hinter Mauern

Nicht länger ohne Urteil kauern

Die Haft darf keine Stund mehr dauern

Sonst wird Justitia erschauern

 

Das, was ich also ernsthaft sprach

Erkennt der Name Volk als Schmach

Nach einem Jahrs ists langsam Zeit

Wir fordern ein Gerechtigkeit!

 

 







Dienstag, 6. August 2013

Wir überprüfen Sprichwörter. Heute: homo homini lupus

Gestern verurteilte das Landgericht Koblenz eine Frau und Mutter von 3 Kindern wegen zweifachen Mordes an ihren Schwiegereltern zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt, so dass eine Haftentlassung nach Verbüßung von 15 Jahren nicht in Betracht käme, wenn das Urteil rechtskräftig würde.

Rechtskräftig ist ein Urteil dann, wenn kein Rechtsmittel mehr dagegen eingelegt werden kann. Gegen Urteile des Landgerichts findet die Revision zum Bundesgerichtshof statt und es ist davon auszugehen, dass die Verteidigung ihrer Mandantin dazu raten wird, Revision einzulegen.

Der Prozess wurde nicht nur in Internetforen, in denen es sich Leute zur Aufgabe gemacht haben, ungeklärte Kriminalfälle zu diskutieren und ein wenig Sherlock Holmes zu spielen, viel beachtet, sondern auch vor Ort. Der Grund dafür liegt möglicherweise darin, dass es sich um einen Indizienprozess handelte. Beweise im Sinne von Tatzeugen oder DNA-Spuren am Tatort, die auf die Täterschaft der Angeklagten hätten schließen lassen, gab es nicht. Beste Voraussetzungen also, dass sich das sog. gesunde Volksempfinden Raum und Stimme wie selten verschaffen konnte.

Ein Fernsehsender (wider Erwarten keiner der Sorte, die ihre Sendezeit mit Unterschichten-TV füllt) hatte sich die Mühe gemacht, eine Prozessbeobachterin der ersten Stunde zu begleiten und war sich nicht zu fein, das Festgehaltene auszustrahlen. Der Zuschauer wurde so gewahr, dass bereits ab 4 Uhr morgens vor dem Justizgebäude campiert wurde. Kennen Sie diese hässlichen, aufklappbaren Campingstühle aus wasserfestem Stoff, rechts und links mit Getränkehalterungen? Genau die waren im Einsatz. Die 5 Stunden bis zum Beginn der Hauptverhandlung wollen schließlich bequem verbracht werden. Was des Urlaubers Handtuch auf dem Liegestuhl, ist des Prozessbeobachters Faltcampingsessel.

Die Prozessbeobachterin zeigte sich "zufrieden" mit dem Urteil. Sie habe es erwartet und sei "froh und erleichtert", dass sie nun "den Stress nicht mehr" habe. Welchen Stress sie meint, führt sie nicht aus, was auch gar nicht nötig ist, denn auch ohne weitere Ausführungen kann festgestellt werden: das Sprichwort stimmt.

Freitag, 19. Juli 2013

Der Schlagernacht-Antrag

Manche Anträge muss man einfach stellen, selbst auf die Gefahr hin, dass sie für Gelächter sorgen. Heute habe ich im Verfahren "Aktionsbüro Mittelrhein" den Antrag gestellt, die Hauptverhandlung zeitig zu unterbrechen, damit mein Mandant rechtzeitig in Gelsenkirchen ist um dort der "Schlagernacht auf Schalke" beizuwohnen.

Hintergrund war, dass die Kammer kurz zuvor die Vernehmung eines Zeugen auf einen späteren Termin verschoben hatte, weil dieser vorgegeben hatte, das "Deichbrand-Festival" in Cuxhaven besuchen zu wollen.

Als daraufhin mein Mandant zu mir sagte, dann müsse die Kammer aus Gründen der Gleichbehandlung aber auch auf die Schlagernacht, für die er Karten habe, Rücksicht nehmen, glaubte ich zuerst an einen Scherz. Bei dieser Schlagernacht treten Leute auf wie Andrea Berg, Heino, Michael Holm und eine ganze Batterie Ballermann-Interpreten, angefangen bei Jürgen Drews bis hin zu einem Herrn, der unter dem Namen "Tim Toupet" firmiert und dessen Existenz mir bislang nicht geläufig war. Dergleichen Musik im Radio fällt für mich unter Höchststrafe und ich wechsle dann immer rasch den Sender. Und das will sich mein Mandant, der einige Jährchen jünger ist als ich, eine ganze Nacht lang anhören? Zum Beweis dieser Tatsache einerseits und zu meiner Erschütterung andererseits zückte er seine Eintrittskarte. Der will da tatsächlich hin.

Und irgendwie hat er in der Sache ja auch so unrecht nicht. Deichbrand gegen Schlagernacht. Tote Hosen gegen Andrea Berg. Rock gegen Schnulze. Was dem Einen sein Bier ist des Anderen Eierlikör. Prosit, Gemeinde.

Und so habe ich gestern Abend nach dem Anwaltsstammtisch beim Griechen, bei dem es diesen Ouzo gibt, der mir jedes Mal aufs Neue die Schuhe auszieht, meinen Antrag formuliert und heute Morgen zu Gehör gebracht. Beinahe hatte ich den Eindruck, die Kammer habe an der Ernsthaftigkeit des Antrags Zweifel gehegt, aber diese waren rasch zerstreut als der Vorsitzende zu erkennen gab, dass "die Jungs rechtzeitig zum Konzert kommen" würden.

  


Donnerstag, 11. Juli 2013

Zeugentypen - heute: der Klassenclown



In Strafprozessen erlebt man die unterschiedlichsten Typen an Zeugen. Ein besonders sympathischer Typ Zeuge ist der Klassenclown.

Der Klassenclown betritt offensiv kaugummikauend und blendend gelaunt den Saal und auf die Aufforderung des Vorsitzenden, den Kaugummi aus dem Mund zu nehmen, grinst er breit. Man erwartet, dass er sich anschickt, den Kaugummi unter den Zeugentisch zu kleben, weil weit und breit kein Abfalleimer zu sehen ist. Alleine der umsichtigen Art der Wachtmeister ist es zu verdanken, dass das Teil ordnungsgemäß entsorgt wird.

Am Zeugentisch angekommen überprüft er die Funktionstüchtigkeit des dort befindlichen Mikrofons, indem er dieses einschaltet und eine kleine Melodie hineinpfeift. Der Klassenclown ist eine wahre Frohnatur und man fragt sich, warum bei seinem Erscheinen im Saal nicht leise der Narrhallamarsch im Hintergrund ertönt.

Befragungen eines Klassenclowns sind ein Highlight. Schon bei der Frage, ob Verwandtschaft oder Schwägerschaft mit einem oder mehreren Angeklagten besteht, erfährt man, dass ja alle Menschen irgendwie miteinander verwandt seien, wenn man zeitlich nur lange genug zurückgeht. Solche Bemerkungen sind freilich wenig geeignet, bei einem Richter die ganz große Begeisterung hervorzurufen, da die Definition von Verwandtschaft zwar juristisch ist, aber gerade nicht bis ins Jura zurückgeht.

Der Klassenclown hat die Lacher auf seiner Seite und er selbst lacht gern und viel. Seine Heiterkeit ist ansteckend und sein Unterhaltungswert kaum zu überbieten. Mit ihm ist es ein klein wenig wie früher in der Schule. Die Lehrer sind genervt, alle anderen werden besser unterhalten als bei „Wetten, dass…“, was seit der Aera Lanz zugegebenermaßen nicht mehr wirklich schwierig ist, aber trotzdem. Mit seiner unkonventionellen Art schliddert er haarscharf an der Verhängung von Ordnungsmitteln vorbei und gäbe es ein Klassenbuch – er stünde unangefochten in der Pole Position.

Fast ist man ein wenig traurig, wenn die Befragung zu Ende ist, denn alles, was danach kommt, kann nur langweiliger sein.

Dienstag, 4. Juni 2013

Kollege Vetter und der Langbinder

Der Kollege Vetter berichtet hier von der heutigen Hauptverhandlung im Aktionsbüro-Mittelrhein-Prozess, in der beanstandet worden war, dass er keine Krawatte trug. Vom Kollegen Hoenig weiß ich, dass er gar keine Krawatte besitzt und von einem ebenfalls heute mitverteidigenden Kollegen, der Richter beim Anwaltsgericht ist, habe ich erfahren, dass die Rechtsprechung dem Anwalt keinen Langbinder mehr vorschreibt. Trotzdem gibt es freilich die örtlichen Gepflogenheiten und die sind in Koblenz nun mal so, dass die meisten Anwälte Krawatten tragen.

Meist sind diese Krawatten weiß oder das, was irgendwann kurz nach der Anwaltszulassung mal weiß war und zwischenzeitlich eine gewisse Patina angesetzt hat, Selbige bestehend aus Staub, alternativ Frühstücksei oder Kaffeefleck. Ich persönlich mag farbige Krawatten lieber und mir wäre es nichtmal aufgefallen, wenn ein Kollege keine Krawatte um den Hals gehabt hätte. Ich finde es auch überhaupt nicht schlimm, wenn ein Schöffe, der ja direkt neben den Berufsrichtern sitzt, im karierten kurzärmligen Hemd einen recht legeren Eindruck macht und selbst wenn er aussähe wie der diensthabende Bademeister würde mich das nicht beeinträchtigen. 

Bei weiblichen Anwälten ist das Pendant zum weißen Langbinder übrigens ein weißer Seidenschal. Ich habe so ein Ding nie besessen. Mit einem weißen Schal um den Hals sehe ich aus wie ein Thrombosestrumpf, was Grund genug ist, sich dieser ebenfalls örtlichen Gepflogenheit nicht unterzuordnen. 
Gerügt wurde mein fehlender Seidenschal bislang übrigens nicht und ich glaube auch zu wissen, warum nicht - oder mögen Sie Thrombosestrümpfe?! ;-)






Freitag, 17. Mai 2013

Tatort - es kann nur Einen geben

An einigen Sitzungssaaltüren des Landgerichts Koblenz hängen Schilder mit der Aufschrift „Handy´s bitte ausschalten!“ Das Apostroph-S scheint außer mir, die ich der Meinung bin, dass man in Muttersprache formulieren sollte, vor allem dann, wenn man Fremdsprachen nicht beherrscht, kaum jemanden zu stören, aber darum geht es nicht.

Fakt ist, dass das Klingeln von Mobiltelefonen während Hauptverhandlungen störend ist, was nichts daran ändert, dass es wieder und wieder passiert, weil die Betreffenden entweder nicht lesen können oder das Gelesene umzusetzen außerstande sind.

Vorgestern war es mal wieder soweit. Während einer Zeugenvernehmung schallte aus dem Zuschauerraum eine wohlbekannte Melodie: Tatort. Wer um alles in der Welt lädt sich denn DEN Klingelton runter? Es konnte nur Einen geben: das tönende Mobiltelefon gehörte dem Polizeibeamten, der nach seiner Aussage im Zuschauerraum Platz genommen hatte.

Dienstag, 14. Mai 2013

Wir überprüfen Sprichwörter. Heute: Der Spott endet wo das Verständnis beginnt

Der Spott endet wo das Verständnis beginnt (Marie Freifrau von Ebner-Eschenbach)

Ich hatte unlängst das Vergnügen für einen geschätzten Kollegen von der grauen Küste in Untervollmacht einen Termin vor dem Oberlandesgericht Koblenz in einer Zivilsache wahrzunehmen. Der Senat war ein wenig in Verzug und so lauschte ich der vorher terminierten Verhandlung. Der Vorsitzende verwendete bei seiner Berichterstattung viele lateinische Begriffe und ich war an dieser Stelle heilfroh, dass ich u.a. dank eifrigen Studiums von Asterixheften zumindest das kleine Latinum geschafft habe.
Die Parteien auf Klägerseite hatten offenbar keine Asterixhefte gelesen und erfragten bei ihrem Anwalt die Übersetzungen.

Da sich die Verhandlung in die Länge zog, füllte sich der Saal langsam mit Kollegen, die auf den Stühlen, die am Ende des Raumes in einer Reihe standen, Platz nahmen.

Als ich an der Reihe war, begab ich mich zu meinem Platz rechts vom Richtertisch. Der Vorsitzende erstattete seinen Bericht, währenddessen ein eher blässlicher Kollege im dunklen Anzug den Saal betrat, hinten auf einem der Stühle neben einer Kollegin Platz nahm, die Beine keck übereinander schlug, so dass seine Hosenbeine etwas hochrutschten und den Blick freigaben auf - pinkfarbene Socken! Textmarkerpink! Gute Güte - welcher ambitionierte Verkäufer einer Wuppertaler Herrenboutique hat sich denn an dem Kollegen versündigt und ihm diesen geschmacklosen Ladenhüter aufgeschwatzt?

Die Kollegin, die neben dem Kollegen sitzt, starrte ebenfalls auf das grelle Beinkleid, wir tauschten einen amüsierten Blick, wohingegen der Senat (Vorsitzender und zwei Damen) keine Miene verzog.

Zurück im Büro berichtete ich der besten Reno von allen, die mich wissen ließ, dass diese Saison Knallfarben der letzte Schrei seien und selbige auch vor Männerbeinen nicht halt machten. Der Kollege, von dem ich dachte, er läge farblich schwer daneben, lag also voll im Trend. Ich bin ein wenig betroffen.

Ergebnis: Das Sprichwort stimmt.

Freitag, 10. Mai 2013

Bei Anruf "LKA"

Nach einem Prozesstag finde ich bei Rückkehr in meine Kanzlei einen Telefonzettel meiner Mitarbeiterin vor: Herr X. vom LKA bittet um Rückruf (es folgt eine Mobilfunknummer).

Ich rufe an. Herr X. ist erfreut und beginnt das Gespräch mit den Worten: "Sie haben doch vor Jahren Herrn Y. verteidigt."
Da ich trotz langer Hauptverhandlung noch recht gut gelaunt bin, erwidere ich, dass es meine anwaltliche Verschwiegenheitsverpflichtung nicht erlaubt, Auskunft darüber zu erteilen, wen ich verteidige oder verteidigt habe.
Der angebliche LKA-Mann lässt sich von dieser Abfuhr nicht irritieren: "Der ist auf der Flucht, wissen Sie? Meine Kollegen und ich sind mit der Fahndung befasst. Uns interessiert, ob Sie in letzter Zeit mal Kontakt zu ihm hatten..."
Ich glaube, nicht recht zu hören. Was erwartet der angebliche LKA-Fahnder? Dass ich sage: "Gut, dass Sie fragen, er sitzt mir grad gegenüber und gleich gehen wir nach drüben zum Chinesen und bestellen Ente mit 8 Köstlichkeiten; Sie brauchen sich mit dem Zugriff also nicht zu beeilen"?
Statt dessen frage ich, ob er mich verarschen will. Will er nicht, behauptet er. Aha. Und von der Presse will er auch nicht sein. Dass ein Verteidiger der Schweigepflicht unterliegt, hat er schonmal gehört, aber er wolle trotzdem mal nachfragen.

Ich fordere einen Identitätsnachweis des Anrufers, vorzugsweise in Gestalt eines Schreibens seines Vorgesetzten. Hierzu, so der Anrufer, brauche er mal eben meine Emailadresse.
Nun ist das Klassenziel erreicht. Wenn es einem angeblichen LKA-Beamten nicht einmal gelingt, meine Emailadresse in Erfahrung zu bringen, habe ich ernsthafte Zweifel daran, dass er der richtige Mann dafür sein soll, einen angeblich entflohenen Straftäter ausfindig zu machen. Das sage ich ihm so und beende das Telefonat.

Ich brauche wohl nicht eigens zu erwähnen, dass ich seit Monaten auf eine Email oder ein sonstiges Schreiben warte. Ersatzweise hätte ich mir eine Einladung zu "Verstehen Sie Spaß" erhofft, aber auch eine solche blieb aus. Wer immer sich diesen Scherz erlaubt hat: es war ein schlechter Scherz. Sollte es kein Scherz gewesen sein: noch schlechter!

Mittwoch, 8. Mai 2013

Wir überprüfen Sprichwörter. Heute: jemandem den schwarzen Peter zuschieben

Nachdem im Sinne der politischen Korrektheit diverse Kinderbücher um manche Ausdrücke ausgemerzt werden müssen, bin ich ganz froh, dass man - zumindest in Koblenz - das Kartenspiel "Schwarzer Peter" noch nicht unter der Ladentheke kaufen muss.

Vor einiger Zeit ist es nämlich in einer längeren Verhandlungspause im Aktionsbüro-Mittelrhein-Prozess einem mitverteidigenden Kollegen gelungen, besagtes Kartenspiel zum Zwecke des sofortigen Einsatzes in einem gerichtsnahen Restaurant zu erwerben. Dem vorausgegangen war der Wunsch von 4 Verteidigern, darunter auch ich, eine längere Verhandlungspause zum Skatspielen zu nutzen. Die Suche nach einem über jeden Vorwurf der politischen Inkorrektheit erhabenen Skatblatt gestaltete sich leider aussichtslos. Kein Restaurant, keine Kneipe, kein Kiosk und kein Spielwarengeschäft rund um das Gericht hält ein Skatblatt vor. Da musste der Schwarze Peter eben als Ersatz herhalten.

Für uns 4 war es gefühlte 100 Jahre her seit wir das letzte Mal Schwarzer Peter gespielt hatten, was der Freude jedoch keinen Abbruch tat. Und so zog er seine Kreise an unserem Tisch, der politisch unkorrekte schwarze Peter, der uns keck aus seinen kaffeebraunen Augen zuzublinzeln schien, wenn wir ihn gezogen hatten. Zugeschoben wird der schwarze Peter nämlich im Kartenspiel nicht, sondern man ist selbst dafür verantwortlich, wenn man ihn zieht. Das Sprichwort stimmt demnach nicht.

P.S.: Mittlerweile habe ich aus den Tiefen einer meiner Schreibtischschubladen ein Skatblatt gefischt (Werbegeschenk vom Anwaltverein) und sofort in meinen Rollkoffer gepackt. Leider ist es bis heute nicht zum Einsatz gekommen und ich weiß so gar nicht, wem ich dafür den schwarzen Peter zuschieben kann.

Mittwoch, 16. Januar 2013

Seelsorger im Knast

Ich bin bekennender Fan von Horst Dany, Diakon und Seelsorger in der JVA Koblenz.

Schon vielen meiner Mandanten hat er die schwere Zeit im Knast ein wenig leichter gemacht.

Die Landesschau hat ihn portraitiert, und zwar hier:
http://swrmediathek.de/player.htm?show=615a64f0-5e43-11e2-9e61-0026b975f2e6

Wollen wir hoffen, dass er noch lange im Amt bleibt, mitsamt dem Hoffnungslicht.