Dienstag, 7. Januar 2014

Aktionsbüro Mittelrhein: Freiheit für die letzten 7

Das neue Jahr beginnt für die 7 noch Inhaftierten Angeklagten aus dem ABM-Prozess mit einer guten Nachricht: nach 22 Monaten wurde die Untersuchungshaft beendet. Die 7 werden heute auf freien Fuß gesetzt und werden zur Hauptverhandlung, die am 28.01.2014 fortgesetzt wird, erstmals selbst anreisen.

22 Monate Untersuchungshaft sind selbst gemessen am Umfang dieses Verfahrens eine lange Zeit, in der nicht nur für die Inhaftierten viel passiert ist. Die Schattenwirkungen der Untersuchungshaft sind vielgestaltig. Sie reichen vom Verlust der Arbeit oder Ausbildung bis hin zu familiären und sozialen Belastungen, die man als "freier Mann" nur erahnen kann.

Mitbestrafte jeder Untersuchungshaft sind die Familien der Betroffenen, vor allem die Kinder, die eine Zeitlang ohne ein Elternteil auskommen müssen.

Ich erinnere mich an ein Gespräch mit der Ehefrau eines Mandanten, der "nur" 2 Monate in Untersuchungshaft saß. Das 2-jährige Kind, so die Ehefrau ganz zu Beginn der Untersuchungshaft, bekomme noch nicht wirklich mit, dass der Vater nicht mehr da sei. Als ich ein paar Wochen später mit ihr sprach, hatte sie ihren kleinen Sohn dabei, dessen Verhalten sie Lügen strafte: das Kind spielte mit einer Puppe, die es "Papa" nannte. Am Ende der Besprechung fragte mich der Kleine traurig: "Kommt der richtige Papa heute heim?" Ich musste ihn vertrösten, wenn auch nicht für lange, aber seither weiß ich, dass ein Kind nicht zu klein ist, einen Verlust zu realisieren.


2 Kommentare:

RA Splendor hat gesagt…

Worum geht es in dem Artikel?
Muß jeder wissen was der ABM-Prozeß ist? ABM = Arbeitsbeschaffungsmaßnahme? Also vor dem Arbeitsgericht?
Etwas mehr Information hätte dem Artikel gut getan

Anonym hat gesagt…

Eigentlich reicht das Lesen der Überschrift um zu wissen, dass ABM nicht für Arbeitsbeschaffungsmaßnahme steht.