Samstag, 28. Februar 2015

Gelbe Karte vor roter Karte

Das Jugendstrafrecht kennt andere Sanktionen als das Erwachsenenstrafrecht, u.a. die Verwarnung. Erhält ein Jugendlicher eine Verwarnung, spricht der Richter ein ernstes Wort mit ihm und damit hat sich die Sache. Eingesetzt wird die Verwarnung üblicherweise bei Bagatelldelikten.

Vor einiger Zeit wartete ich im Sitzungssaal darauf, dass die meinen Mandanten betreffende Strafsache aufgerufen wurde. Die vorangehende Verhandlung beim Jugendrichter neigte sich gerade dem Ende zu und so bekam ich mit, wie der Vorsitzende einen Jugendlichen, der Schmiere gestanden hatte als seine Kumpels in einen Kiosk eingebrochen waren um dort ein paar Süßigkeiten zu klauen, verwarnte.

Das hörte sich ungefähr so an: "Ich verwarne Sie. Das, was Sie gemacht haben, gehört sich nicht und das wissen Sie selbst ja auch. Ich glaube Ihnen, dass Sie sich haben mitreißen lassen, aber das macht es natürlich nicht besser. Trotzdem meine ich, dass es ausreicht, wenn ich Sie nur verwarne. Die Verwarnung ist das, was beim Fußball die gelbe Karte ist. Da macht sich der Schiedsrichter eine Notiz und wenn dann weiter nichts passiert, ist alles ok. Wenn der Spieler aber nochmal ein grobes Foul macht, kriegt er die rote Karte und darf nicht mehr mitspielen. So ist das hier auch. Wenn Sie nochmal auffällig werden, werden Sie auch vom Platz gestellt und dürfen nicht mehr mitspielen. Deshalb denken Sie immer daran, dass Sie heute hier eine gelbe Karte gekriegt haben. Ich will Ihnen nicht irgendwann die rote Karte zeigen müssen. So, und jetzt dürfen Sie gehen. Ich wünsche Ihnen alles Gute."

Das nenne ich mal eine verständliche Ansprache des Jugendrichters beim Amtsgericht S..

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