Mittwoch, 1. April 2009

Nulla poena sine löhna...

... könnte man in Abwandlung eines alten Rechtsgrundsatzes so manchem Mandanten mit humanistischer Bildung entgegenhalten, der meint, mal eben so telefonisch einen Rat einholen zu können, während eine uralte Rechnung noch nicht bezahlt ist.
Da viele meiner Mandanten aber nicht über eine humanistische Bildung verfügen, bin ich meist gehalten, es etwas deutscher und noch etwas drastischer zu formulieren. Wenn mich dann noch morgens vor 7 Uhr (!) ein Mandant auf dem Handy anruft und mir mitteilt, er habe eine Ladung zum Strafantritt erhalten und brauche zuvor einen Termin wegen der zu stellenden Anträge auf Lockerungen und offenen Vollzug, fallen mir weder lateinische noch deutsche Rechtsgrundsätze mehr ein.
Angeblich wird die ausstehende Kohle heute noch überwiesen.

1 Kommentar:

Unknown hat gesagt…

"Nulla poena sine lege" bedeutet, dass man nur bestraft wird, wenn ein Gesetz das vorsieht.

"Nulla poena sine löhna" muss dann wohl bedeuten, dass man nur bestraft wird, wenn man bezahlt hat.

Wenn das logisch sein soll, ist das eine spezifische Strafverteidiger-Logik. Für alle anderen wäre nur das genaue Gegenteil eine halbwegs sinnvolle Aussage.