Montag, 11. Mai 2009

Nachts wenn das Handy klingelt...

... ist meist jemand dran, der gerade festgenommen wurde.
So auch vergangene Woche, 4.30 Uhr.

Viel tun kann man als Verteidiger in einer solchen Situation nicht, vor allem dann nicht, wenn der Festnahmeort an die 500 Kilometer entfernt ist von dem Ort, an dem man sich gerade befindet. Deshalb habe ich mich darauf beschränkt, dem Anrufer zu erklären, dass er bei der Polizei und dem Ermittlungsrichter keine Angaben zur Sache machen soll und ihn gebeten, mich am nächsten Morgen nach der Vorführung beim Haftrichter wieder zu kontaktieren.

So lange musste ich nicht warten. Etwa eine Stunde später rief mich ein Angehöriger des Festgenommenen an, der wissen wollte, "was Stand der Dinge" ist. Einmal unabhängig davon, dass mir keine Schweigepflichtsentbindungserklärung vorlag, fiel es mir schwer, darüber zu schweigen, dass ich Anrufe um diese Zeit - so sie nicht wirklich dringend sind (s.o.) - nicht sonderlich schätze.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Selbst dran schuld, aber so richtig:
Bloggen und
"24 h Notruf 0171/1972173"
kein Mitleid

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

Nicht falsch verstehen (wollen): Notfall ist nicht gleich Sachstandsanfrage.
Wenn jemand gerade festgenommen wurde, ist es wichtig, dass er schnell einen Anwalt erreicht, egal zu welcher Zeit. Deswegen gibt es bei mir den 24 h Notruf.