Montag, 8. Juni 2009

Der Praktikant und die Fußspur

Ich habe immer mal wieder Praktikanten in meinem Büro, deren Aufgabe nicht nur darin besteht, Akten abzulegen oder herauszusuchen. Wenn die Pflichtarbeiten erledigt sind, dürfen sie entweder mit zum Termin, mit in den Knast oder einfach eine besonders spannende Akte lesen.

Oft stellen sie nach dem Aktenstudium eine Menge Fragen, begonnen bei der Gretchenfrage (Haben Sie eigentlich keine Probleme, so jemanden zu verteidigen?), bis hin zu praktischen Fragen (Wieso muss immer ein Stempel mit "Verteidigerpost" auf die Briefe?). Als mich neulich mein Praktikant fragte, was denn "Spusi" (Spurensicherung) bedeutet, habe ich ihm erklärt, was alles an Spuren gesichert werden kann und dass es dafür idR bei jeder Polizeiinspektion eine eigene Abteilung gibt, die sich damir richtig gut auskennt. Wir haben uns dann noch ein wenig über die Wichtigkeit der Spurensicherung unterhalten und darüber, was passieren kann wenn zuviel Zeit vergeht bis die Spuren gesichert sind.

Kurz darauf steht er triumphierend mit einer (bereits abgelegten) Akte in meinem Büro und strahlt: "Hier hat die Spusi aber geschlampt!"
Es geht um den Vorwurf des Einbruchsdiebstahls. Am Tatort wurden Fußspuren (Sohlenabdrücke) festgestellt, die die Polizeibeamten fotografiert haben. Die Fußspuren wurden erstmals in der Akte erwähnt an dem Tag, an dem der Einbruch gemeldet worden war, die Fotos stammen vom Folgetag. Klar, dass die Spuren inzwischen nicht besser geworden waren. Ich fordere ihn auf, weiter zu lesen und dann nochmal über seine Bemekung nachzudenken. Er tut wie ihm geheissen um dann festzustellen: "Verstehe schon. Wer so blöd ist, am Telefon über den Einbruch zu quatschen, bei dem kommts wohl auf einen Sohlenabdruck nicht mehr so wirklich an." So ist es.
Nicht der Fußabdruck hatte den Täter in diesem Fall überführt, sondern neben der DNA Spur auch die Auswertung seiner Handydaten.

Keine Kommentare: