Donnerstag, 20. August 2009

Ich hab doch nur gezahlt...

... sprach der Mandant.

Rückblende: Es war derselbe Mandant, der nichts gesagt hatte. Das Strafverfahren gegen ihn war eingestellt worden. Der Vorgang war allerdings an die Bußgeldstelle abgegeben worden. Ich hatte ihn umfassend beraten und ihm sicherheitshalber nochmal geschrieben, dass demnächst ein Bußgeldbescheid ergehen wird, gegen den ich Einspruch einlegen werde und den er nicht bezahlen soll.

Gesagt, getan: ich lege Einspruch ein, begründe selbigen und - ein Anruf des Richters, ob der Einspruch aufrecht erhalten bleibe, schließlich sei das Bußgeld bezahlt.

Warum im Himmel gibt man Geld für einen Anwalt aus, wenn man exakt das nicht tut, was er einem rät?

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Als Erklärung bieten sich an:
1)ADS
2)Verständnisprobleme akkustischer oder intelektuelller Art
3)grundsätzlich kein Vertrauen in den Anwalt, weil man es selbst immer besser weiß oder Obrigkeitshörigkeit
4)Rechnungen mit Übwerweisungsträger werden öfter bezahlt als solche ohne