Donnerstag, 24. Mai 2012

Fremdgehen auf Juristisch

Wir Juristen sind ja bekannt für unsere zum Teil recht "eigene" Sprache.

Eine besonders gelungene Formulierung aus dem Bereich des Familienrechts berichtete mir gerade ein Kollege, dessen Mandantin angeblich wegen eines anderen Mannes ihren Ehemann verlassen haben soll.

Der Anwalt des Ehemannes formulierte das in der Scheidungsantragsschrift so:

"Die Antragsgegnerin brach aus einer intakten Ehe aus um sich in geschlechtsvertraulicher Absicht einem hierzu bereiten Dritten zuzuwenden."



2 Kommentare:

Petra Hildebrand-Blume hat gesagt…

Sehr eigene Sprache. Wen interessiert das? Das Schuldprinzip ist in den 70iger Jahren des vorigen Jahrhunderts abgeschafft worden.

So intakt kann die Ehe dann doch nicht gerwesen sein.

Anonym hat gesagt…

Jaja, so kann man das auch formulieren.
LG F.