Montag, 21. Mai 2012

Ich Seelchen

Ein Mandant hat die Beschädigung seines Autos zu beklagen. Ich bitte um Hereingabe von Lichtbildern, die die Beschädigungen zeigen.

Er sendet sie mir zu als Anhang zu einer Email, die da lautet:

"Nicht erschrecken! Das Auto sieht schlimm aus."

Dass ich beim Anblick der Fotoanlagen der zuletzt hier eingetrudelten Obduktionsberichte nicht erschreckte, habe ich mal als gutes Zeichen gewertet und mutig den Anhang geöffnet. Ich darf nun mitteilen, keinen seelischen Schaden beim Anblick eines beschädigten Fahrzeuges genommen zu haben.

2 Kommentare:

-L.- hat gesagt…

Ist doch zumindest zuvorkommend und sehr führsorglich... Mag etwas absurd übervorsichtig erscheinen, aber vielleicht hat Ihr Mandant schlechte Erfahrungen mit sogenannen "Schock-Flashs" gemacht... Es kursieren ja nicht gerade wenige erschreckende Bilder und Videos im Netz...

Btw. Was die Wirkung von Bildern im allgemeinen so angeht: Vielleicht könnten Sie kurz erklären, was man unter dem Begriff der "sozialethischen Desorientierung" zu verstehen hat? Als Jurastudent trifft man das im Jugendschutz- und Medienrecht an, aber der Sinn (nicht die rechtliche Bedeutung) des Satzes bleib bislang leider unverstanden...

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

Den Sinn irgendwelcher Forumlierungen lassen Sie sich man von denjenigen Personen erläutern, die sie verwenden. Was die Fürsorge (schreibt man übrigens ohne "h") meines Mandanten angeht, ist es für mich ohne Bedeutung, welche Videos er sich ansieht und welche Erfahrungen er mit den von Ihnen beschriebenen "Schock-Flashs" gemacht haben könnte.