Mittwoch, 11. Juli 2012

Das unmoralische Angebot - 20000 Euro für einmal Sex

Was in Hollywood geht, das geht auch im Hunsrück, dachten sich offensichtlich eine Lehramtsstudentin und deren Lebensgefährte. Die Studentin nahm das Angebot eines Mannes, gegen Zahlung von 20000 Euro mit ihm Geschlechtsverkehr zu haben, an. Zu dem Schäferstündchen kam es zwar unter recht unromantischen Umständen, nicht aber zur Zahlung:

http://www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Hunsrueck-20000-Euro-fuer-einmal-Sex-Studentin-glaubte-es-_arid,451416.html

Immerhin zweieinhalb Jahre kassierte der Mann für sein Angebot.

Seit Einführung des Prostitutionsgesetzes ist die Forderung von Dirnenlohn nicht mehr sittenwidrig, d.h., Forderungen von Prostituierten sind grundsätzlich nach Erfüllung der Leistung begründet und mit wenigen Ausnahme sind Einreden und Einwendungen ausgeschlossen. Ob dies auch dann gilt, wenn eine nicht marktübliche Forderung geltend gemacht wird, hat das Amtsgericht offenbar angenommen.

4 Kommentare:

GH hat gesagt…

Hätte sich die gute Frau doch besser von ihrem Einmal-Geschlechtspartner einen (monetären) Vorschuss geben lassen.

Klaus Runow hat gesagt…

Ist aber auch fies, die Paarungsbereitschaft auf solche Weise herbeizuführen. Wo die Dame doch bei Aussicht auf soviel Geld tief in eine innere Zwangslage geraten musste. Bei uns in der Parkanlage schwimmen übrigens Stichlinge; da lassen sich die Weibchen auch erst begatten, sobald das Männchen eine respektable Eigentumswohnung vorweisen kann. Erwische ich nun einen, der die Bruthöhle dann nicht vereinbahrungsgemäß übergibt, sondern sich ins Fäustchen lacht, setze ich ihn sofort in ein isoliertes Bestrafungsbecken.
Recht muss Recht bleiben. Wenn das Prinzesschen sich an eine sorgenfreie Studienfinanzierung gewöhnt hatte, muss die gynozentrische Gesellschaft dem auch nachkommen. Wir leben schließlich nicht in Mesopotamien, wo den Nutten noch das Silber verboten wurde, damit sie sich nicht an allen Regeln vorbeivögeln konnten.

Klaus Runow hat gesagt…

Ist aber auch fies, die Paarungsbereitschaft auf solche Weise herbeizuführen. Wo die Dame doch bei Aussicht auf soviel Geld tief in eine innere Zwangslage geraten musste. Bei uns in der Parkanlage schwimmen übrigens Stichlinge; da lassen sich die Weibchen auch erst begatten, sobald das Männchen eine respektable Eigentumswohnung vorweisen kann. Erwische ich nun einen, der die Bruthöhle dann nicht vereinbahrungsgemäß übergibt, sondern sich ins Fäustchen lacht, setze ich ihn sofort in ein isoliertes Bestrafungsbecken.
Recht muss Recht bleiben. Wenn das Prinzesschen sich an eine sorgenfreie Studienfinanzierung gewöhnt hatte, muss die gynozentrische Gesellschaft dem auch nachkommen. Wir leben schließlich nicht in Mesopotamien, wo den Nutten noch das Silber verboten wurde, damit sie sich nicht an allen Regeln vorbeivögeln konnten.

Anonym hat gesagt…

Nein, nein, nein... ich schreibe jetzt nicht was ich denke.