Mittwoch, 15. August 2012

Das Kind im Verteidiger

In den vergangenen Wochen habe ich neben meiner eigentlichen Tätigkeit noch als Mit-Autorin eines Buches gearbeitet. Gegenstand des Buches sind auch Formulare, die ein Anwalt in der Hauptverhandlung als Muster nutzen kann. In den Beispielsfällen kommen natürlich immer Personen vor, die relativ schmucklos mit Großbuchstaben abgekürzt werden: Der Angeklagte A., der Verteidiger V., der Richter R. usw..

Ich fand es viel netter, den Personen richtige Namen zu verpassen: Staatsanwalt Böse, Richterin Harsch, Dolmetscherin Dr. Wichtig (schönen Gruß nach BS an dieser Stelle ;-) ), Angeklagter Paul Pech und Rechtsanwätin Besen, um nur ein paar Bespiele zu nennen.

So wie es momentan aussieht, wird es jedoch bei den Großbuchstaben bleiben, was der Sache natürlich keinen Abbruch tut, aber schade finde ich es doch.

5 Kommentare:

Tourix hat gesagt…

Ist die Bezeichnung "Rechtsanwältin Besen"
ein zarter Hinweis auf die Mitautorin ?

Anonym hat gesagt…

Ich bin momentan im Repetitorium bei Hemmer und dort heißen die Parteien tatsächlich so ;-). "Der Eigentümer Ehrlich" der "Dieb Dämlich" und so weiter... das heitert das Falllösen doch ein wenig auf :).

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Tourix: Sie sind ein Fuchs. ;-)
@Anonym: Ich kenne das auch noch aus dem Rep. und fand´s auch immer witzig.
Einen Mann, der im Beispielsfall wegen Zuhälterei angeklagt war, hab ich übrigens Pit Puff genannt. Die Lektorin hat sich gekringelt, aber gedruckt wird´s trotzdem nicht.

Carsten R. Hoenig hat gesagt…

Beste Grüße von Wilhelm Brause und Mütterchen Mü. ;-)

Stefan Baur hat gesagt…

@Carsten R. Hoenig - und was ist mit Gottfried Gluffke?