Freitag, 19. Juli 2013

Der Schlagernacht-Antrag

Manche Anträge muss man einfach stellen, selbst auf die Gefahr hin, dass sie für Gelächter sorgen. Heute habe ich im Verfahren "Aktionsbüro Mittelrhein" den Antrag gestellt, die Hauptverhandlung zeitig zu unterbrechen, damit mein Mandant rechtzeitig in Gelsenkirchen ist um dort der "Schlagernacht auf Schalke" beizuwohnen.

Hintergrund war, dass die Kammer kurz zuvor die Vernehmung eines Zeugen auf einen späteren Termin verschoben hatte, weil dieser vorgegeben hatte, das "Deichbrand-Festival" in Cuxhaven besuchen zu wollen.

Als daraufhin mein Mandant zu mir sagte, dann müsse die Kammer aus Gründen der Gleichbehandlung aber auch auf die Schlagernacht, für die er Karten habe, Rücksicht nehmen, glaubte ich zuerst an einen Scherz. Bei dieser Schlagernacht treten Leute auf wie Andrea Berg, Heino, Michael Holm und eine ganze Batterie Ballermann-Interpreten, angefangen bei Jürgen Drews bis hin zu einem Herrn, der unter dem Namen "Tim Toupet" firmiert und dessen Existenz mir bislang nicht geläufig war. Dergleichen Musik im Radio fällt für mich unter Höchststrafe und ich wechsle dann immer rasch den Sender. Und das will sich mein Mandant, der einige Jährchen jünger ist als ich, eine ganze Nacht lang anhören? Zum Beweis dieser Tatsache einerseits und zu meiner Erschütterung andererseits zückte er seine Eintrittskarte. Der will da tatsächlich hin.

Und irgendwie hat er in der Sache ja auch so unrecht nicht. Deichbrand gegen Schlagernacht. Tote Hosen gegen Andrea Berg. Rock gegen Schnulze. Was dem Einen sein Bier ist des Anderen Eierlikör. Prosit, Gemeinde.

Und so habe ich gestern Abend nach dem Anwaltsstammtisch beim Griechen, bei dem es diesen Ouzo gibt, der mir jedes Mal aufs Neue die Schuhe auszieht, meinen Antrag formuliert und heute Morgen zu Gehör gebracht. Beinahe hatte ich den Eindruck, die Kammer habe an der Ernsthaftigkeit des Antrags Zweifel gehegt, aber diese waren rasch zerstreut als der Vorsitzende zu erkennen gab, dass "die Jungs rechtzeitig zum Konzert kommen" würden.

  


2 Kommentare:

RA Müller hat gesagt…

Ob der Musikgeschmack als Indiz für eine verminderte Schuldfähigkeit herangezogen werden könnte? ;)

Anonym hat gesagt…

"der unter dem Namen "Tim Toupet" firmiert und dessen Existenz mir bislang nicht geläufig war" - ich liebe Ihre Ausdrucksweise, Frau Rüber, und möchte gerne häufiger von Ihnen lesen.

- eine Kollegin -