Donnerstag, 26. Juni 2014

Der Angeklagte auf dem Weg ins Schwimmbad

So sah er zumindest aus, mein jugendlicher Mandant, als er bei Gericht auftauchte. Bei durchaus schattigen 15 Grad trug er ein Unterhemd, das den Blick auf eine schmale Brust freigab, begleitet von einer bis zu den Knien hochgekrempelten Jeans, deren oberes Ende sich irgendwo zwischen Steißbein und Kniekehle befand. Immerhin vermochte das Unterhemd den Blick auf das bei diesem Look unweigerliche "Maurerdekolleté" zu verbergen. Seinen Kopf schmückte eine auf "zu klein" gestellte Kappe, die ihn satte 5 Zentimeter größer machte bzw. seinen Kopf 5 Zentimeter länger erscheinen ließ, was die Proportionen insgesamt nicht begünstigte und deren Schirm nach hinten zeigte, was angesichts des bewölkten Himmels immerhin folgerichtig war.

Eigentlich geht es den Verteidiger ja nichts an, wie sich der Mandant kleidet, aber diesmal ging es mich was an, denn das ging ja nun so gar nicht, immerhin kämpften wir um die Bewährung, an der er haarscharf dran vorbei zu schliddern drohte. In einer solchen Situation muss man nicht auch noch durch völlig unangemessene Kleidung auffallen.

Seit Jahren pflege ich zu meinen jugendlichen Mandanten zu sagen, sie sollen sich für die Verhandlung so anziehen als gingen sie zum Geburtstag ihrer Oma, der sie eine Freude machen wollen. Das klappt in mindestens 90 % der Fälle, hat noch nie geschadet und demaskieren kann man sich ja im Anschluss an die Verhandlung notfalls noch im Gericht auf dem stillen Örtchen. Die Oma dieses Angeklagten hätte ihrem Enkel wahrscheinlich die Ohren langgezogen. Als Verteidiger darf man das nicht, aber man kann Ohren auch verbal langziehen.

Der Begleiter des nach meiner Ansprache langohrigen Mandanten war im Besitz einer Jacke, die er ihm ausborgte, die Kappe wurde entfernt, die Hose gen Süden gekrempelt und schwuppdiwupp - Oma wäre zufrieden gewesen.

Am Ende gab es Bewährung und er durfte gehen - ob nun ins Schwimmbad oder nicht, kann ich nicht sagen.


1 Kommentar:

Claudius Langen hat gesagt…

Sie werden ihn ja nun nicht mehr tagtäglich vor sich selber beschützen können, vielleicht wäre Haft besser gewesen?